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Arbeitsrechtliches Wissen ist für Führungskräfte und Mitarbeitende in Personalabteilungen unverzichtbar. Foto: Peopleimages/adobe.stock.com

Neuer TopUp-Master bringt Führungskräften arbeitsrechtliches Wissen

Souverän und rechtssicher führen für ein gesundes Arbeitsumfeld

Wer im Arbeitsleben steht, kommt unweigerlich mit arbeitsrechtlichen Themen in Berührung. Ob es um Stellenausschreibungen und Bewerbungsgespräche geht, um Arbeitsverträge und Arbeitszeitmodelle, um Überstunden und Krankheit oder um Fragen von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Das Arbeitsrecht hat unglaublich viele Facetten, wird in verschiedenen Gesetzen geregelt und ist dadurch alles andere als übersichtlich. Was also ist die Konsequenz für Berufstätige und – ganz besonders – für Führungskräfte?

Unbestritten ist: Im Job sollte jeder mit den arbeitsrechtlichen Grundlagen vertraut sein. Von Personalverantwortlichen darf aber ganz klar eine Schüppe mehr erwartet werden. Denn sie erleben nahezu täglich arbeitsrechtlich relevante Situationen – teils auch in Verbindung mit fachübergreifenden Fragen beispielsweise zu Compliance, Datenschutz oder New Work. Ein fundiertes Wissen arbeitsrechtlicher, betriebswirtschaftlicher und führungspsychologischer Grundlagen ist also für Führungskräfte ein entscheidender Faktor, um im beruflichen Alltag souverän und im Sinne des Unternehmens agieren zu können.


 

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Jahr für Jahr laufen mehr als 250.000 arbeitsrechtliche Verfahren an den deutschen Arbeitsgerichten, zu Spitzenzeiten während der Corona-Pandemie waren es sogar deutlich über 300.000. Neue, zum Teil wegweisende Urteile sorgen immer wieder für Änderungen. Das Arbeitsrecht ist also äußerst schnelllebig. So bringt auch das Jahr 2024 wieder Neuerungen mit sich, u.a. beim Mindestlohn, bei der Arbeitszeiterfassung, beim Thema Compliance und im Schwerbehindertenrecht. Nur mit einer konsequenten Weiterbildung auf diesem Gebiet können Personalverantwortliche ihre betrieblichen Entscheidungen so strukturieren, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen weitgehend vermieden werden.

 

Da Vertragsgestaltung mehr ist als nur Papierkram und Compliance kein Spaß, dafür aber zwingend notwendig ist, bietet der 3-semestrige TopUp-Master „Arbeitsrecht für die Unternehmenspraxis“ ab Wintersemester 2024 fundiertes Know-how in den Bereichen Arbeitsrecht, BWL und Führungspsychologie. Juristische oder betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse sind dafür nicht erforderlich. So entwickeln (angehende) Führungskräfte weitreichende Kompetenzen, um auch in Zukunft arbeitsrechtliche Neuerungen und Gesetzesänderungen in die eigene Unternehmenssituation integrieren und umsetzen zu können. Schließlich sorgen klare, rechtskonforme Strukturen und Prozesse für ein gesundes Arbeitsumfeld – zum Schutz der Mitarbeitenden und des Unternehmens.

 

Von Silke Fortmann

 

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