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FOM Hochschule erfüllt höchste Qualitätsansprüche
International vergleichbare Abschlüsse
In Deutschland wird die Qualität von Studium und Lehre unter anderem daran gemessen, ob das Erlernen wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens gefördert wird und inwieweit das Studium auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Weitere wichtige Aspekte sind die Transparenz und internationale Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse, die Studierbarkeit des Studiums innerhalb des gegebenen Zeitrahmens sowie die Möglichkeit zur Mobilität. All diese Kriterien erfüllt die FOM Hochschule verlässlich seit dem Tag ihrer Gründung.
Durch das NRW-Wissenschaftsministerium
Als im Wintersemester 1994 der Studienbetrieb startete, waren 149 berufstätig Studierende an der FOM eingeschrieben. Die Hochschule war bereits durch das Wissenschaftsministerium Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannt. Seitdem wurde die staatliche Anerkennung fortlaufend verlängert, zuletzt im Juli 2020 um weitere zehn Jahre. Die staatliche Anerkennung garantiert die Gleichwertigkeit der durch die FOM verliehenen Hochschulabschlüsse mit den Abschlüssen staatlicher Hochschulen.
Durch die FIBAA
Die FOM wurde als erste private Hochschule Deutschlands von der FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation) systemakkreditiert und im Dezember 2018 als eine der ersten Hochschulen bundesweit für weitere acht Jahre reakkreditiert. Das Gütesiegel des Akkreditierungsrates, vergeben von einer der weltweit bedeutendsten Agenturen, belegt, dass das Qualitätsmanagement der FOM dem höchsten akademischen Standard entspricht.
Die Systemakkreditierung ermöglicht es der FOM, neue Studiengänge eigenständig einzurichten und durchzuführen.
Regelmäßige Evaluierungen
Zur Sicherung der Qualität in Lehre, Forschung und Studienorganisation hat die FOM ein eigenes Qualitätsmanagementsystem entwickelt, dem alle Lehrenden und Mitarbeitenden verpflichtet sind. Es orientiert sich an den „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ sowie den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates.