„Wer eine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten macht, kann parallel (duales Studium) oder im Anschluss den Bachelor of Laws in Wirtschaftsrecht studieren. Die perfekte Kombination für Kanzleien, die Nachwuchskräfte gewinnen, Verantwortung abgeben und zugleich qualifizierte Fachkräfte fördern möchten,“ betonte Anika Hagenmayer im Rahmen der Vertragsunterzeichnung am FOM Hochschulzentrum Köln.
Erfolgsmodell mit Perspektive
Die Zusammenarbeit mit der RAK Köln knüpft an ein bereits erfolgreich etabliertes Modell an: Die FOM Hochschule kooperiert seit mehreren Jahren mit verschiedenen Steuerberaterkammern – mit großem Zuspruch seitens der Kammern, Kanzleien und Studierenden. Die Ausweitung dieses erprobten Konzepts auf den Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten markiert einen konsequenten nächsten Schritt in der Fachkräftegewinnung und -sicherung für die rechtsberatenden Berufe.
Kernstück der Zusammenarbeit ist die gezielte Förderung für ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Auszubildende durch den berufsbegleitenden bzw. dualen Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.). Damit erhalten engagierte Mitarbeitende in Kanzleien die Chance, sich parallel zur Berufstätigkeit oder Ausbildung akademisch zu qualifizieren – mit Perspektive auf ein anschließendes Master-Studium (LL.M.).
Insbesondere das duale Modell eröffnet auch für Kanzleien neue Möglichkeiten im Recruiting. Auszubildende können gezielt als Nachwuchskräfte aufgebaut werden – mit einem Studium, das juristische und wirtschaftliche Kompetenzen praxisnah verbindet. Kanzleien profitieren so langfristig von motivierten Talenten mit fundierter Fachkenntnis und hoher Praxiskompetenz.
„Diese Kooperation ist ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität des Berufsbildes nachhaltig zu stärken – sowohl für ausgebildete Fachangestellte als auch für Berufseinsteiger. Durch die Möglichkeit eines dualen oder berufsbegleitenden Studiums eröffnen wir neue, praxisnahe Karrierewege im Kanzleiumfeld“, so Dr. Thomas Gutknecht, Präsident der RAK Köln.