Köln_RA Kammern

Dr. Thomas Gutknecht (RAK Köln) und Dipl.-Kffr. (FH) Anika Hagenmayer (FOM Hochschule) bei der feierlichen Unterzeichnung im FOM Hochschulzentrum Köln.

Akademische Perspektiven für Fachangestellte

FOM Hochschule und RAK Köln kooperieren

23.07.2025 | Köln

Die FOM Hochschule und die Rechtsanwaltskammer Köln unterzeichnen eine Kooperationsvereinbarung, die den offiziellen Start einer strategischen Zusammenarbeit markiert. Mit der feierlichen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung durch Kammerpräsident Dr. Thomas Gutknecht und FOM Geschäftsleiterin Dipl.-Kffr. (FH) Anika Hagenmayer wurde Mitte Juli der Grundstein für eine strategische Partnerschaft gelegt, die Kanzleien, Auszubildenden und Fachangestellten gleichermaßen neue Chancen eröffnet.

„Wer eine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten macht, kann parallel (duales Studium) oder im Anschluss den Bachelor of Laws in Wirtschaftsrecht studieren. Die perfekte Kombination für Kanzleien, die Nachwuchskräfte gewinnen, Verantwortung abgeben und zugleich qualifizierte Fachkräfte fördern möchten,“ betonte Anika Hagenmayer im Rahmen der Vertragsunterzeichnung am FOM Hochschulzentrum Köln.

 

Erfolgsmodell mit Perspektive

Die Zusammenarbeit mit der RAK Köln knüpft an ein bereits erfolgreich etabliertes Modell an: Die FOM Hochschule kooperiert seit mehreren Jahren mit verschiedenen Steuerberaterkammern – mit großem Zuspruch seitens der Kammern, Kanzleien und Studierenden. Die Ausweitung dieses erprobten Konzepts auf den Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten markiert einen konsequenten nächsten Schritt in der Fachkräftegewinnung und -sicherung für die rechtsberatenden Berufe.

 

Kernstück der Zusammenarbeit ist die gezielte Förderung für ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Auszubildende durch den berufsbegleitenden bzw. dualen Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.). Damit erhalten engagierte Mitarbeitende in Kanzleien die Chance, sich parallel zur Berufstätigkeit oder Ausbildung akademisch zu qualifizieren – mit Perspektive auf ein anschließendes Master-Studium (LL.M.).

 

Insbesondere das duale Modell eröffnet auch für Kanzleien neue Möglichkeiten im Recruiting. Auszubildende können gezielt als Nachwuchskräfte aufgebaut werden – mit einem Studium, das juristische und wirtschaftliche Kompetenzen praxisnah verbindet. Kanzleien profitieren so langfristig von motivierten Talenten mit fundierter Fachkenntnis und hoher Praxiskompetenz.

 

„Diese Kooperation ist ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität des Berufsbildes nachhaltig zu stärken – sowohl für ausgebildete Fachangestellte als auch für Berufseinsteiger. Durch die Möglichkeit eines dualen oder berufsbegleitenden Studiums eröffnen wir neue, praxisnahe Karrierewege im Kanzleiumfeld“, so Dr. Thomas Gutknecht, Präsident der RAK Köln.