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Individuelle Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
So finanzierst du dein FOM Studium
Ihrem Bildungsauftrag entsprechend gibt die FOM Hochschule allen hochschulberechtigten Studieninteressierten die Chance auf akademische Bildung – sei es berufsbegleitend, dual oder in Vollzeit. Damit dies zu tragbaren Konditionen geschieht, gibt es flexible Möglichkeiten der Studienfinanzierung, von BAföG über Stipendien bis zum eigenen Gehalt. Selbst im Fall einer unverschuldeten finanziellen Notlage hast du die Chance, dein Studium an der FOM Hochschule zu beginnen oder fortzusetzen.
Unterstützung in besonderen Lebenslagen
Solltest du dich während deines Studiums in einer besonderen persönlichen bzw. wirtschaftlichen Notlage befinden, bieten wir dir die Möglichkeit, gemeinsam mit uns eine individuelle Zahlungsregelung zu vereinbaren.
Sprich uns an – vertraulich und unbürokratisch.
Unsere FOM Studienberatung unterstützt dich diskret und lösungsorientiert bei der Ausarbeitung eines passenden Zahlungsplans.
Förderung durch deinen Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeitenden aktiv beim ausbildungs- oder berufsbegleitenden Studium. Oft zahlen sie einen Zuschuss oder finanzieren sogar das komplette Studium.
Kostenfreies Urlaubssemester
Bei Bedarf kannst du dein FOM Studium für bis zu zwei Urlaubssemester kostenfrei ruhen lassen. In dieser Zeit zahlst du keine Studiengebühren.
Aussetzen der Studiengebühren
In begründeten Fällen hast du die Möglichkeit, die Studiengebühren für 6 oder 12 Monate auszusetzen – zinslos und ohne jegliche Zusatzkosten.
Rückzahlung erst nach Hochschulabschluss
Du kannst dein berufsbegleitendes Hochschulstudium durch einen niedrigverzinsten Bildungsfonds oder Studienkredit finanzieren. In beiden Fällen ist die Rückzahlung erst nach Abschluss des Studiums fällig und erfolgt in monatlichen Raten.
Der KfW-Studienkredit dient Studierenden zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts während des Erststudiums. Antragsberechtigt bist du, wenn du volljährig bist, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert bist und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügst.
Für eine Studienfinanzierung aus dem Festo Bildungsfonds kannst du dich bewerben, wenn du einen naturwissenschaftlichen, technischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Bachelor-, Master- (auch MBA) oder Promotionsstudiengang studierst – unabhängig davon, ob dieser im In- oder Ausland absolviert wird.
Für ein Bachelorstudium kannst du einen Studienkredit von bis zu 15.000 Euro beantragen; für einen Masterabschluss oder eine Promotion bis zu 40.000 Euro.
Ob für das komplette Studium oder nur für einzelne Abschnitte wie ein Auslandssemester oder die Abschlussphase: Du kannst bei der Studienfinanzierung der Deutschen Bildung eine finanzielle Unterstützung zwischen 3.000 Euro und 30.000 Euro beantragen und diese auch mit anderen Finanzierungsquellen kombinieren. Die Studienfinanzierung wird über den Studienfonds der Deutschen Bildung möglich gemacht.
Bereits seit 2006 fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der bisherige Bildungsscheck wurde zum 30. Juni 2024 aus förderrechtlichen Gründen eingestellt. Das Land wird zukünftig aber weiterhin eine flexible Unterstützung für berufliche Weiterbildungen anbieten. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Herbst 2024 zur Verfügung stehen.
Weitere Infos: www.mags.nrw/bildungsscheck
Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene staatliche und private Fördermöglichkeiten, die du in Anspruch nehmen kannst, um deine finanzielle Belastung zu verringern.
Das Aufstiegsstipendium fördert Berufstätige, die in Vollzeit oder berufsbegleitend ein Erststudium beginnen möchten. Es richtet sich vor allem an Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur, sondern durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erlangt haben. Berufsbegleitend Studierende können jährlich einen Zuschuss von 2.900 Euro erhalten. Das Aufstiegsstipendium wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert.
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung. Beruflich Begabten sollen zusätzliche Perspektiven durch ein Studium eröffnet werden, auch die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung soll mit dem Weiterbildungsstipendium erhöht werden. Die Förderung bei berufsbegleitenden Studiengängen beträgt insgesamt 8.700 Euro innerhalb von drei Förderjahren.
Die Online-Vergleichsplattform mystipendium.de bietet Interessierten die Möglichkeit, Stipendien zu vergleichen die zum jeweiligen Profil passen. Insgesamt stehen mehr als 3.260 Stipendienprogramme zur Auswahl.
Sonderausgaben, Werbungskosten, Betriebsausgaben
Wenn du dich in einem einkommensteuerpflichtigen Arbeitsverhältnis befindest und ein berufsbegleitendes Hochschulstudium absolvierst, erfüllst du alle Voraussetzungen, um einen Großteil der Studienkosten steuerlich geltend zu machen. Je nach persönlicher Ausgangssituation – z. B. abgeschlossene Berufsausbildung, Selbstständigkeit oder Unterstützung durch den Arbeitgeber – kannst du die Kosten als Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
BAföG, Kindergeld, Nebenjob
Wenn du in Vollzeit studierst, kannst du wöchentlich bis zu 20 Stunden nebenbei arbeiten und auf diese Weise eigenes Geld verdienen. Bis zu deinem 27. Lebensjahr erhalten deine Eltern Kindergeld und können dich damit fördern. Außerdem besteht die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Über deine Eltern bist du zudem sozial- und krankenversichert und genießt zahlreiche Vergünstigungen für Studierende.