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KI im Fokus: FOM Expertinnen und Experten im Interview

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Prof. Dr. habil. Matthias Amort, Experte für Wirtschaftsrecht, im Interview

„Wir dürfen uns niemals blind auf KI verlassen“

08.08.2023 | Düsseldorf

Künstliche Intelligenz und aktuell besonders ChatGPT revolutionieren die Arbeitswelt. Auch aus Sicht der Rechtswissenschaft gibt es viele Fragen, die die neue Technik für den ganz normalen Arbeitsalltag mit sich bringt. Wie steht es bei ChatGPT mit dem Copyright, wer haftet für Texte, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden? Und ist KI aktuell quasi ein rechtsfreier Raum? Wir haben Prof. Dr. habil. Matthias Amort, Professor für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule in Düsseldorf, zu dem Thema befragt.

Herr Amort, neben all den Chancen, die die neue Technik bietet: Gehen Unternehmen oder Privatpersonen, die für die Kommunikation ChatGPT nutzen, rechtliche Risiken ein? Wer haftet für die kommunizierten Inhalte?
Ein Text, der von ChatGPT erstellt wird, ist nicht gesetzlich geschützt. Texte aber, die nur mit Hilfe von KI aber eben auch von Menschen erstellt werden, sind dagegen urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich aber gilt: Für Texte, egal ob sie mit ChatGPT oder ohne erstellt wurden, haftet immer der, der sie letztendlich zum Beispiel unter seinem Namen in einem Magazin oder auch online im Internet veröffentlicht, also eine natürliche oder juristische Person, z.B. das Unternehmen oder aber die Privatperson.

 

Befassen Sie sich im Wirtschaftsrecht-Studium mit Künstlicher Intelligenz?
Fragen der KI sind auch im juristischen Zusammenhang hoch spannend und hoch aktuell. Wir beschäftigen uns auch an der FOM Hochschule mit diesen Themen, gerade im Wirtschaftsrecht ergeben sich durch die neue Technik vielfältige Chancen, aber eben auch Risiken. Grundsätzlich gilt: Wir dürfen uns in der Juristerei niemals blind auf die KI verlassen.

 

Sind KI und ChatGPT noch ein rechtsfreier Raum?
KI ist in Deutschland kein rechtsfreier Raum, auch wenn es in Deutschland aktuell noch kein KI-Gesetz gibt. Aber wir leben im EU-Binnenmarkt und da gibt es bereits ganz erhebliche Vorstöße. Wir gehen davon aus, dass in ein oder zwei Jahren erste KI-Verordnungen und Richtlinien in Kraft treten werden. Es ist ein sehr spannendes Thema, es strahlt auf viele unterschiedliche Rechtsbereiche aus, es geht um Haftungsfragen, arbeitsrechtliche Fragen, auch um hochschulrechtliche Fragen. Wir werden das im Studium gemeinsam verfolgen und die unterschiedlichen Aspekte miteinander diskutieren.

 

Wird KI auch schon in der Juristerei genutzt?
Selbstverständlich. Wir sprechen hier von Legal Tech. Denken Sie zum Beispiel an Smart Contracts oder Anträge auf Fahrgastentschädigungen bei verspäteten Flügen. Diese werden schon jetzt durch KI geprüft, völlig ohne menschliches Zutun. Je schwieriger, je komplexer und vielschichtiger die rechtlichen Fragen allerdings werden, desto wichtiger sind hochschulische Bildung und die menschliche Expertise. Denn das kann KI in dieser Breite und Tiefe nicht leisten. Ein Studium in Wirtschaftsrecht oder ähnlichen Fachbereichen wird nie durch KI ersetzt werden.


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Können KI und ChatGPT bei alltäglichen juristischen Fragen den Gang zum Anwalt ersparen?
Sicher haben sich viele schon die Frage gestellt, ob sie nicht einfach ihre juristische Frage bei ChatGPT eingeben sollen, zum Beispiel Fragen bei Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn oder mit ihrem Vermieter. Passen Sie auf, die Antworten von ChatGPT müssen nicht unbedingt falsch sein, aber die angewandte Rechtswissenschaft ist viel komplizierter als man auf den ersten Blick vermuten sollte. Also verlassen Sie sich niemals blind auf die Aussagen von Künstlicher Intelligenz.  

 

Das Interview führte Thomas Kirschmeier.