Anerkennung von Vorleistungen

Sparen Sie Zeit und Kosten während Ihres FOM Studium

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Anrechnung leicht gemacht

Mit Vorwissen punkten und Studienzeit sparen

Sparen Sie Studienzeit und -gebühren, indem Sie sich bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen. Inhalte, die Sie in Aus-, Fort- oder Weiterbildungen oder in einem früheren Studium nachweislich erworben haben, müssen Sie im Studium an der FOM nicht erneut absolvieren. Wir prüfen gerne, was Sie sich anrechnen lassen können.

Häufige Fragen zur Anerkennung

Das Wichtigste, was Sie zur Anerkennung Ihrer Vorleistungen wissen sollten

Der FOM SofortCheck gibt Ihnen eine erste, unverbindliche Orientierung auf Basis pauschaler Anrechnungsregelungen für Aus-, Fort- oder Weiterbildungen. Möchten Sie Ihre Vorleistung oder Ihre bisherigen Studienleistungen verbindlich anrechnen lassen, stellen Sie bitte einen Anrechnungsantrag. Dafür reichen Sie Ihre Nachweise ein und unsere Fachabteilung prüft individuell, welche Leistungen anerkannt werden können. 

 

Eine Anrechnung lohnt sich aus drei Gründen: 

✔️ Zeitersparnis: Bereits erbrachte Leistungen müssen im Studium nicht erneut absolviert werden – das verkürzt die Studienzeit.

✔️ Kostenreduktion: Für angerechnete Module fallen keine Studiengebühren an – das senkt die Gesamtkosten des Studiums.

✔️ Individuelle Studienplanung: Durch die Anrechnung entsteht mehr Freiraum im Studienplan – ideal für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Privatleben.

Angerechnet werden können sowohl Aus-, Fort- und Weiterbildungen (z. B. IHK-Abschlüsse) als auch Studienleistungen aus zuvor absolvierten Studiengängen. 

Ja. Sie können den SofortCheck nutzen oder einen Anrechnungsantrag stellen, ohne sich für ein FOM Studium anzumelden. So wissen Sie schon im Vorfeld, ob Ihre Vorleistungen Ihnen Vorteile während des Studiums bringen.

Die Anrechnung erfolgt durch die Fachabteilung für Anrechnungen der FOM Hochschule. Diese prüft auf Basis der geltenden hochschulrechtlichen Vorgaben, ob und in welchem Umfang Ihre Vorleistungen (Aus-, Fort- und Weiterbildungen oder vorherige Studienleistungen) mit den Inhalten Ihres Wunschstudienganges „übereinstimmen“ und somit angerechnet werden können. 

Das kann der Fall sein – muss aber nicht.
Wenn sich Ihre Studiendauer verkürzt und Sie die Zahlungen nicht strecken, verteilt sich der verbleibende Gesamtbetrag auf weniger Monate. In diesem Fall kann die monatliche Rate steigen.

Ein Beispiel: Wenn Ihnen Leistungen im Wert von über 2.000 € angerechnet werden, reduziert sich der Gesamtpreis – zum Beispiel von 14.990 € auf 12.990 €. Je nachdem, wie lange Sie die Kosten verteilen, wirkt sich das unterschiedlich auf die Monatsrate aus.

Ihr Vorteil:
Sie zahlen weniger, kommen schneller zum Abschluss – und behalten die volle finanzielle Planbarkeit.

Wichtig für Sie:
Die FOM ist eine gemeinnützige Hochschule mit dem klaren Bildungsauftrag, ein hochwertiges und zugleich finanziell tragbares Studium zu ermöglichen – unabhängig von Alter, Lebensphase oder beruflicher Situation.
Alle Einnahmen fließen direkt in Lehre, Forschung, digitale Infrastruktur und den Service für unsere Studierenden.
Deshalb bieten wir flexible Zahlungsmodelle an: Wenn Sie Ihre monatliche Rate lieber stabil halten möchten, können wir die Zahlungen auf Wunsch strecken. Die FOM Studienberatung unterstützt Sie dabei und findet gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.