Voraussetzung für die Teilnahme am Dualen Studium ist ein Ausbildungsvertrag im Bereich der Steuerberatung bzw. Wirtschaftsprüfung. Montags bis mittwochs findet die Ausbildung im Betrieb statt, donnerstags und freitags sowie einmal monatlich samstags geht es an die Berufsschule bzw. zu den Vorlesungen an die Hochschule. Prof. Dr. Manuela Zipperling, Geschäftsleiterin des Berliner FOM Hochschulzentrums: „In unserer Kooperation haben wir die Ausbildungskonzepte von Berufsschule und Hochschule so aufeinander abgestimmt, dass erbrachte Leistungen zum Teil wechselseitig anerkannt werden. Auf diese Weise lässt sich der Weg, der üblicherweise über eine Ausbildung und ein anschließendes Bachelor-Studium läuft, ohne Qualitätsverlust deutlich verkürzen.“ Die Steuerrechtsbranche sei seit jeher krisenfest und biete einen soliden Einstieg in das Berufsleben, so die Geschäftsleiterin.
Nach nur dreieinhalb Jahren können Absolventinnen und Absolventen des Dualen Studiums einen Ausbildungs- und einen Bachelor-Abschluss vorweisen. Damit sind sie bereits mit Mitte 20 gefragte Fachkräfte auf ihrem Gebiet – und haben die Chance, nach weiteren drei Jahren das Steuerberaterexamen abzulegen.