Im ersten Fall klagte eine Patientin gegen ihren Orthopäden, der sie wegen eines Zehenschiefstands (Hallux valgus) nicht erfolgreich operiert hatte. Der Arzt hatte es offenbar versäumt, die Patientin vor der Operation ausreichend über alternative Behandlungs- und Operationsmethoden zu informieren und muss ihr deshalb Schadenersatz zahlen. In einem weiteren Fall klagte eine an Parkinson erkrankte Patientin gegen eine Münchner Universitätsklinik. Sie warf den Ärzten vor, sie bei der Durchführung einer Operation auf dem Operationstisch falsch gelagert zu haben und verlangte einen Schadenersatz in Höhe von knapp 60.000 Euro. Die Anhörung des Sachverständigen und weiterer Zeugen ließen allerdings darauf schließen, dass eine fehlerhafte Lagerung nicht vorlag. Die Richter legten der Patientin nahe, ihre Klage aufgrund fehlender Erfolgschancen zurückziehen, um nicht noch höhere Kosten zu verursachen.
„Für die Studierenden war es beeindruckend zu sehen, mit welcher Intensität das Gericht die Fälle vorbereitet, wie intensiv Kläger, Beklagte, Zeugen und Sachverständige befragt und angehört werden und mit welcher Akribie die Richter versuchen, den Sachverhalt zu eruieren und die Wahrheit herauszufinden“, so Prof. Altendorfer. Vor den Verhandlungen habe der Vorsitzende Richter der Kammer die Studierenden zudem in die Fälle eingeführt, den Ablauf erklärt und geduldig und ausführlich ihre Fragen beantwortet.