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Hochschulbereich

Wirtschaft & Recht

Berufsbegleitendes Hochschulstudium

Bachelor of Laws (LL.B.)
Steuerrecht

Ob in Steuerberatungskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Unternehmen aller Art: Steuerexperten sind gefragte Fachkräfte. Der berufsbegleitende Studiengang „Steuerrecht“ vermittelt das nötige Grund- und Fachwissen für anspruchsvolle Tätigkeiten – von der Erstellung von Jahresabschlüssen über Kenntnisse im Steuerstrafrecht bis hin zur Steueroptimierung.

Dieser Studiengang richtet sich an Berufstätige u.a. aus den Bereichen:

  • Rechnungswesen
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung

Das Studium qualifiziert Sie u.a. für folgende Aufgaben:
  • Beratung bei steuerrechtlichen Fragestellungen
  • Erstellung von Jahres- und Zwischenabschlüssen nach HGB und Steuerrecht
  • Ansprechpartner bei Betriebsprüfungen und Jahresabschlussprüfungen
  • Analyse und Bewertung betrieblicher Kennzahlen
  • Bearbeitung betrieblicher Steuerangelegenheiten
  • Analyse betrieblicher Prozesse unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte

Daten & Fakten

Hochschulabschluss: Bachelor of Laws (LL.B.)
Dauer: 7 Semester
Studienform: Berufsbegleitend
Semesterbeginn: März und September (abhängig vom Studienort)
Leistungsumfang: 180 ECTS-Punkte
Akkreditierung: Die FOM ist von der FIBAA systemakkreditiert. Damit ist auch dieser Studiengang akkreditiert.

Wo möchten Sie studieren?

Abhängig von Hochschulzentrum und Studienstart (Beginn im Sommer- oder Wintersemester) können Sie an der FOM aus verschiedenen Zeitmodellen wählen.

Semesterbeginn: März und September (abhängig vom Studienort)

Studiengangsbeschreibung

Mit Überblick durch das Steuersystem

Die Steuergesetzgebung und ihre Verordnungen, Richtlinien und Ausnahmen füllen ganze Regalwände. Hier die richtige Problemlösung zu finden, ist Aufgabe von Steuerrechtsexpertinnen und -experten. Der Studiengang „Steuerrecht“ vermittelt steuerrechtliches Fach- und Methodenwissen, kombiniert mit BWL-Grundlagen. Das Studium ist auch ein erster Schritt auf dem Weg zur Steuerberaterin bzw. zum Steuerberater.

Sie erlangen u. a. Kenntnisse zum Einkommen- und Umsatzsteuerrecht und zur Aufstellung von Jahresabschlüssen. Darüber hinaus befassen Sie sich mit Auswirkungen steuerlicher Regulierungen auf Unternehmen und die durch die Digitalisierung bedingte Transformation des Steuersystems. Zudem besteht die Möglichkeit, einen DATEV-Führerschein zu erwerben.

Sie beenden Ihr berufsbegleitendes Bachelor-Studium in Steuerrecht mit dem akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.).

Zulassungsvoraussetzung

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife oder sonstige als gleichwertig anerkannte Vorbildung (z.B. abgeschlossene Ausbildung – entweder mit dreijähriger Berufserfahrung oder mit abgeschlossener Aufstiegsfortbildung)
  • und aktuelle Berufstätigkeit (Vollzeit- sowie Teilzeittätigkeit) oder betriebliche Ausbildung, Traineeprogramm, Volontariat. Sollten Sie aktuell nicht berufstätig sein, jedoch eine Berufstätigkeit anstreben, kontaktieren Sie bitte unsere Studienberatung. Wir unterstützen Sie gerne und prüfen gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten der Zulassung.

Aktuelle Stellenangebote unserer Kooperationspartner finden Sie zudem in der » FOM Stellenbörse.

Zeitmodelle & Vorlesungszeiten

Je nach Studienort und Studienbeginn (Winter- oder Sommersemester) stehen Ihnen unterschiedliche Zeitmodelle zur Auswahl. Bitte wählen Sie Ihr gewünschtes Hochschulzentrum aus, um die möglichen Vorlesungszeiten angezeigt zu bekommen.

Semesterferien: August und Mitte bis Ende Februar.
Studieninhalte/-verlauf

Studiengebühren

Studiengebühr: 12.390 Euro zahlbar in 42 Monatsraten à 295 Euro.
Prüfungsgebühr: 300 Euro Einmalzahlung (mit Anmeldung zur Abschlussarbeit)*
Gesamtkosten: 12.690 Euro beinhaltet Studiengebühr und Prüfungsgebühr

Bei Studienstart ab Wintersemester 2023
Studiengebühr: 14.490 Euro zahlbar in 42 Monatsraten à 345 Euro
Prüfungsgebühr: 500 Euro Einmalzahlung (mit Anmeldung zur Abschlussarbeit)*
Gesamtkosten: 14.990 Euro beinhaltet Studiengebühr und Prüfungsgebühr

*Bei Wiederholung der Abschlussarbeit erfolgt eine erneute Berechnung der Prüfungsgebühr.

» Hier finden Sie weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten und zu Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit.

» Warum erhebt die FOM Studiengebühren und weitere Fragen zu Kosten und Finanzierung.

Akkreditierung

Die FOM Hochschule ist durch den Wissenschaftsrat für ihre besonderen Leistungen in Lehre und Forschung akkreditiert und wurde 2012 als erste private Hochschule bundesweit durch die FIBAA systemakkreditiert. Dieses Gütesiegel belegt, dass das Qualitätsmanagement der FOM Hochschule den hohen Standards des Akkreditierungsrates, dem wichtigsten Gremium für Qualität in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, entspricht. 2018 wurde die FOM für weitere acht Jahre systemakkreditiert. Alle von der FOM angebotenen Studiengänge sind somit akkreditiert. Ein Bachelor-Abschluss der FOM Hochschule befähigt grundsätzlich auch zu einem weiterführenden Master-Studium und im Anschluss daran zu einer Promotion.

» Hier können Sie die Akkreditierungsurkunde downloaden.

» Hier erfahren Sie mehr zur Akkreditierung der Studiengänge.

Fachspezifische Qualifizierung

Zusätzlich zu Ihrem Bachelor-Abschluss können Sie sich durch FOM Hochschulzertifikate weiter spezialisieren und Ihr fachliches Profil schärfen. Hierfür empfehlen wir Ihnen z.B. folgende Hochschulzertifikate, die sich ergänzend zum Studiengang Bachelor of Laws (LL.B.) in Steuerrecht anbieten:

Informationen zu den FOM Hochschulzertifikaten erhalten Sie hier:
Die FOM Hochschulzertifikate: Fachspezialisierung auf Hochschulniveau

Anrechnungsmöglichkeiten

Mit der Anerkennung von vorherigen Leistungen schneller studieren – so geht‘s!
Als Berufstätiger können Sie sich Leistungen aus einer beruflichen Fortbildung oder einem vorherigen Hochschulstudium auf Ihr Studium an der FOM anrechnen lassen. So entstehen für Sie zeitliche und finanzielle Vorteile. Unsere Studienberatung hilft Ihnen gerne bei individuellen Fragen zu Ihren Einstiegsmöglichkeiten in Ihr Bachelor-Hochschulstudium weiter.

» Hier erfahren Sie wie das geht

Weiterführendes Master-Studium

Mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) in Steuerrecht bieten sich Ihnen folgende Abschlüsse zur Weiterqualifizierung an:

» Master of Business Administration (MBA) » Master of Laws (LL.M.) im Studiengang Taxation » Master of Laws (LL.M.) im Studiengang Wirtschaftsrecht

Anmeldung zum Studium

Einzureichende Unterlagen für die Anmeldung Zur Online-Anmeldung
Steurrecht Bachelor Studium
Steuerrecht berufsbegleitend Studium
Absolventin Sinja Martens
Ehemalige KPMG-Mitarbeiterin und Gründerin von "Urban Grains & Co"

»Nach der Ausbildung zur Steuerfachangestellten wollte ich studieren. Um den Bezug zur Praxis nicht zu verlieren, habe ich den berufsbegleitenden Studiengang Steuerrecht begonnen. Gute Entscheidung! Denn noch im Studium machte mir KPMG ein Angebot. Insgesamt war ich dort vier Jahre im Bereich Tax tätig. Mittlerweile bin ich mein eigener Chef.«

Sebastian Meurer
Steuerfachangestellter in der Bornheimer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei DHPG Dr. Harzem & Partner KG

»Das Steuerrechtstudium an der FOM ermöglicht mir eine deutlich frühere Vorbereitung auf das Steuerberater-Examen. Außerdem habe ich mir einen enormen Wissensvorsprung erarbeitet. Die im Studium erlangten Kenntnisse aus dem Bereich des Steuerrechts kann ich unmittelbar in der Praxis anwenden.«

RA Dr. Dominik Scheuerer | Geschäftsführer, Steuerberater-Verband e. V. Köln
RA Dr. Dominik Scheuerer
Geschäftsführer, Steuerberater-Verband e. V. Köln

»Mit dem FOM Bachelor-Studiengang Steuerrecht kommen Sie schneller ans Ziel: Denn für künftige Steuerberater, die ein FOM Studium absolviert haben, verkürzt sich die berufspraktische Zeit nach dem Studienabschluss auf drei Jahre – statt zehn Jahre ohne Studium.«

Absolventin Sinja Martens
Ehemalige KPMG-Mitarbeiterin und Gründerin von "Urban Grains & Co"

»Nach der Ausbildung zur Steuerfachangestellten wollte ich studieren. Um den Bezug zur Praxis nicht zu verlieren, habe ich den berufsbegleitenden Studiengang Steuerrecht begonnen. Gute Entscheidung! Denn noch im Studium machte mir KPMG ein Angebot. Insgesamt war ich dort vier Jahre im Bereich Tax tätig. Mittlerweile bin ich mein eigener Chef.«

Sebastian Meurer
Steuerfachangestellter in der Bornheimer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei DHPG Dr. Harzem & Partner KG

»Der Weg zum Steuerberater ist zwar ein steiniger aber durchaus gewinnbringender! Ob bei Privatpersonen, kleinen oder mittelständischen Unternehmen oder bei großen Konzernen, als Steuerberater sind Sie als Experte für eine zuverlässige Beratung unabkömmlich. Trotz eines zunehmenden Angebots an Steuerberatungsdienstleistern wächst der Beratungsbedarf v.a. in Unternehmen durch ein immer komplexer werdendes und sich schnell wandelndes Steuersystem sowie durch die hohen Anforderungen des Wettbewerbs. Der Master-Studiengang Taxation an der FOM bietet Ihnen einen optimalen Start in den Beruf des Steuerberaters.«

RA Dr. Dominik Scheuerer | Geschäftsführer, Steuerberater-Verband e. V. Köln
RA Dr. Dominik Scheuerer
Geschäftsführer, Steuerberater-Verband e. V. Köln

»Mit dem FOM Bachelor-Studiengang Steuerrecht kommen Sie schneller ans Ziel: Denn für künftige Steuerberater, die ein FOM Studium absolviert haben, verkürzt sich die berufspraktische Zeit nach dem Studienabschluss auf drei Jahre – statt zehn Jahre ohne Studium.«

NEU: Studiengang im Hybrid-Format

Sie möchten studieren, von wo Sie wollen? Das Blended-Learning-Konzept der FOM bietet Ihnen die Flexibilität, die Sie sich wünschen: Sie können sich für diesen hybriden Studiengang am FOM Hochschulzentrum in Mainz anmelden und überwiegend online studieren. Es finden pro Semester lediglich jeweils zwei zweitägige Blockphasen in Präsenz am Campus in Mainz statt (je freitags und samstags). Unsere Studienberatung informiert Sie gerne über diese Möglichkeit.

5 Fragen und Antworten zum Studium an der FOM

Kann ich ohne (Fach-)Abitur an der FOM studieren?

Ja, Sie können auch ohne (Fach-)Abitur einen Bachelorstudium an der FOM Hochschule aufnehmen. Eine entsprechende berufliche Qualifikation dient dann als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.

Zu einem Studium berechtigt sie entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender mindestens 3-jähriger Berufstätigkeit im erlernten oder fachlich entsprechendem Beruf. Alternativ können Sie auch mit dem Nachweis einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meisterbrief, Betriebswirt- oder Fachschulabschluss) Zugang zum Bachelorstudium erhalten.

Für ein Masterstudium gilt dies jedoch nicht: Hier ist in jedem Fall ein vorausgegangener Bachelorabschluss die wichtigste Zulassungsvoraussetzung.

Kann ich bereits erbrachte Leistungen auf das FOM Studium anrechnen lassen?

Ja, Sie können sich Leistungen aus einer erfolgreich absolvierten berufliche Fortbildung, z.B. zum Fachwirt (IHK) oder Betriebswirt (IHK), oder aus einem vorherigen Hochschulstudium auf ein Bachelorstudium an der FOM anrechnen lassen – sofern Inhalt, Umfang und Niveau der Lehrinhalte vergleichbar sind.

Bei einer Anrechnung vorheriger Leistungen müssen Sie die angerechneten Module im Studienverlauf nicht belegen, Sie sparen so Zeit und damit Studiengebühren

Weitere Informationen zur Anrechnung finden Sie unter » Anerkennung von vorherigen Leistungen

Ist ein berufsbegleitendes Studium nicht eine zu große Belastung für mich?

Natürlich stellt ein berufsbegleitendes Studium eine große Herausforderung dar. Doch die FOM Hochschule unterstützt Sie bestmöglich auf diesem Weg: Aus unseren flexiblen Studienzeitmodellen können Sie an vielen Hochschulzentren das wählen, das am besten zu Ihren Arbeitszeiten und Ihrem individuellen Lernverhalten passt. Zudem werden die Studierenden bereits in den ersten Semestern des Studiums im Bereich Zeit- und Selbstmanagement geschult.

Für maximale Flexibilität sorgen zudem die digitalen Lernmaterialien der FOM, welche speziell auf die Bedürfnisse berufstätiger Studierender abgestimmt ist. Passend zur jeweiligen Vorlesungsreihe stellen FOM Lehrende ihren Studierenden im Online-Campus beispielsweise Lehrvideos, Podcasts oder Literaturempfehlungen zur Verfügung. So können Sie zeit- und ortsunabhängig auf aktuelle Lernunterlagen zugreifen und mittels multimedialer Lehr- und Lerninhalte das Wissen verinnerlichen.

Durch den modularen Aufbau des Studiums haben Sie außerdem die Möglichkeit, einzelne Module vorzuziehen oder nachzuholen, wenn Ihnen im Job etwas dazwischen kommt. Bei Bedarf können Sie Ihr Studium auch für ein oder zwei Urlaubssemester ruhen lassen. In dieser Zeit zahlen Sie keine Studiengebühren.

Inwiefern verbessert ein Studium an der FOM meine Berufschancen?

Studien belegen: Wer seine Karriere vorantreiben will, ist mit einem akademischen Titel gut beraten. In den Führungsetagen der Wirtschaft beispielsweise beträgt der Akademiker-Anteil bereits 85 Prozent. Tendenz steigend.

Laut dem Ergebnis eines bundesweiten Forschungsprojekts des Internationalen Zentrums für Hochschulforschung (INCHER) hat jeder dritte FOM Absolvent zwei Jahre nach dem Abschluss eine leitende Funktion, über 50 Prozent von ihnen haben mehr Mitarbeiter- und Budgetverantwortung. 

Kann ich während des Studiums an der FOM auch Auslandserfahrung sammeln?

Das International Office der FOM bietet für Bachelor- und Masterstudierende verschiedene Auslandsprogramme an – von nur wenigen Tagen dauernden bis hin zu einem ganzen Semester umfassenden Auslandsaufenthalten. Zur Auswahl stehen Ziele in Europa, den USA, Australien und Afrika. Sie studieren an einer der internationalen Partnerhochschulen der FOM und erleben hautnah das Studentenleben im Ausland. Ihre im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen können auf Ihr FOM Studium angerechnet werden. Einen Überblick über das Auslandsangebot der FOM finden Sie unter » International Office 

Weitere Fragen und Antworten, u.a zu den Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten, finden Sie in unseren » FAQs