Hochschulbereich
Wirtschaft & Management
Master of Business Administration (MBA)
Business Administration
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Hier finden Sie alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie für die Immatrikulation zu Ihrem gewählten Studiengang einreichen müssen. In der Online-Anmeldung können Sie die Unterlagen schnell und bequem hochladen (Dateiformat: PDF oder JPEG). Alternativ können Sie uns die Dokumente per Post zukommen lassen oder persönlich in Ihrem Hochschulzentrum abgeben.
Lebenslauf
Erster akademischer Abschluss
Hochschulabschluss mit 210 Credit Points
Der akademische Erstabschluss (Bachelor, Diplom, Magister etc.) aus dem In- oder Ausland ist durch die Abschlussurkunde und das Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie nachzuweisen. Sofern die absolvierten Credit Points nicht aus den Abschlussdokumenten ersichtlich sind, sind ergänzende Dokumente (z. B. Leistungsnachweis, Diploma Supplement) hochzuladen bzw. einzureichen.
Hochschulabschluss mit 180 Credit Points
Mit einem Hochschulabschluss von 180 Credit Points sind die fehlenden 30 Credit Points bis spätestens zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Master-Thesis zu erbringen. Die fehlenden 30 Credit Points können durch die erfolgreiche Absolvierung von Modulen einer beliebigen Fachrichtung erbracht werden. Abweichend davon können bis zu 30 Credit Points auch durch Feststellung entsprechend qualifizierter, einschlägiger Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Einzureichen sind die Abschlussurkunde und das Abschlusszeugnis des ersten akademischen Abschlusses in beglaubigter Kopie. Zwecks Feststellung der fehlenden Credit Points sind Nachweise einer qualifizierten Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse inkl. einer detaillierten Tätigkeitsbeschreibung sowie Angaben zu Dauer und Umfang) oder weitere hochschulische Leistungen (z. B. Leistungsnachweise) sowie der Antrag auf Feststellung hochzuladen bzw. einzureichen.Exmatrikulationsbescheinigung
Nachweis einer aktuellen Berufstätigkeit
Nachzuweisen durch einen aktuellen Beschäftigungsnachweis – nicht älter als 6 Monate (z. B. ein Zwischenzeugnis oder eine aktuelle Gehaltsabrechnung. Schwärzen Sie bei der Gehaltsabrechnung alle nicht relevanten Informationen). Sollten Sie aktuell nicht berufstätig sein, jedoch eine Berufstätigkeit anstreben, kontaktieren Sie bitte die Studienberatung Ihres Hochschulzentrums. Gerne prüfen wir gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten der Zulassung.
Nachweis über mindestens ein Jahr Berufserfahrung
Die nachzuweisende Berufserfahrung muss nach dem Erststudium absolviert worden sein und kann durch eine Arbeitgeberbescheinigung, ein Zeugnis oder einen Arbeitsvertrag inkl. einer aktuellen Gehaltsabrechnung (Beträge bzw. vertrauliche Informationen können geschwärzt werden; Zeitraum und Beschäftigungsart muss ersichtlich sein) nachgewiesen werden. Zeiten aus Berufsausbildungen, Praktika oder Werkstudententätigkeiten können nicht berücksichtigt werden.
Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
z.B. Abiturzeugnis oder Nachweis der Fachhochschulreife in einfacher Kopie
Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse
Erforderlich sind:
- Englischkenntnisse entsprechend einem mittleren Level B2 des europäischen Referenzrahmens (z. B. TOIEC mind. 860 oder TOEFL mind. 83 Punkte)
Als Nachweis reichen Sie entsprechende Sprachzertifikate (nicht älter als 2 Jahre) oder die Unterlagen eines englischsprachigen Erststudiums (mind. 50 % auf Englisch) ein.