Hochschulbereich
Wirtschaft & Recht
Master of Laws (LL.M.)
Taxation
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Hier finden Sie alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie für die Immatrikulation zu Ihrem gewählten Studiengang einreichen müssen. In der Online-Anmeldung können Sie die Unterlagen schnell und bequem hochladen (Dateiformat: PDF oder JPEG). Alternativ können Sie uns die Dokumente per Post zukommen lassen oder persönlich in Ihrem Hochschulzentrum abgeben.
Erster akademischer Abschluss
Der akademische Erstabschluss (Bachelor, Diplom, Magister etc.) aus dem In- oder Ausland ist durch die Abschlussurkunde und das Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie nachzuweisen.
Studiengangsspezifische Vorkenntnisse
Erforderlich sind:
- wirtschaftswissenschaftliche Vorkenntnisse im Umfang von mindestens 60 Credit Points
oder - steuerrechts- oder rechtswissenschaftliche Vorkenntnisse im Umfang von mindestens 60 Credit Points
oder - Erstes Juristisches Staatsexamen
oder - anderthalb Jahre einschlägige Berufserfahrung sowie die erfolgreich absolvierten Brückenkurse BWL und Recht (können an der FOM belegt werden)
Als Nachweise reichen Sie die Dokumente des Hochschulabschlusses bzw. Arbeitszeugnisse ein. Umfang und Inhalte sollten ersichtlich sein, andernfalls laden Sie ergänzend Modulbeschreibungen hoch oder reichen Sie diese nach.
Für die Steuerberaterprüfung nach § 36 StBerG erforderliche Nachweise sind getrennt davon vollständig bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu erbringen. Beachten Sie, dass für die Prüfungszulassung bestimmte berufspraktische Zeiten abgeleistet sein müssen.
Exmatrikulationsbescheinigung
Nachweis einer aktuellen Berufstätigkeit
Nachzuweisen durch einen aktuellen Beschäftigungsnachweis – nicht älter als 6 Monate (z. B. ein Zwischenzeugnis oder eine aktuelle Gehaltsabrechnung. Schwärzen Sie bei der Gehaltsabrechnung alle nicht relevanten Informationen). Sollten Sie aktuell nicht berufstätig sein, jedoch eine Berufstätigkeit anstreben, kontaktieren Sie bitte die Studienberatung Ihres Hochschulzentrums. Gerne prüfen wir gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten der Zulassung.
Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
z.B. Abiturzeugnis oder Nachweis der Fachhochschulreife in einfacher Kopie