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Erasmus+
Erasmus+ – Flaggschiff europäischer Auslandsprogramme


Erasmus+, das Flaggschiff unter den EU-Programmen für allgemeine und berufliche Bildung, ermöglicht jedes Jahr 200.000 Studierenden, im Ausland zu lernen und zu arbeiten und so längerfristige Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zu sammeln. Die FOM Hochschule unterstützt seit 2009 das Programm zum Ausbau der Mobilität von Studierenden.
Die FOM unterstützt die Studierenden individuell dabei, interkulturelle und internationale Erfahrungen zu sammeln sowie Sprachkenntnisse zu erwerben. Über die Beteiligung am Programm Erasmus+ soll dieses Ziel erreicht werden. Damit wird den berufstätigen Studierenden der FOM die Möglichkeit gegeben – sofern dies mit ihrer persönlichen Berufsplanung vereinbar ist – für einen bestimmten Zeitraum ins Ausland zu gehen und ihre Studienleistungen anrechnen zu lassen.
Die wichtigsten Informationen für FOM Studierende
- Studiengebührenbefreiung an der Gastuniversität
- ggf. Teilstipendium, (ob ein Mobilitätszuschuss gezahlt werden kann, hängt vom Budget ab, das der DAAD in jedem Jahr den Hochschulen neu zuteilt – ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht)
- Administrative Unterstützung durch die Heimat- und Gasthochschule
- Betreuung durch die Gasthochschule (z.B. Hilfe bei Wohnungssuche, Sprachkurse, Orientierungstage, Ausflüge, Tutorprogramme etc.)
- Anerkennung von Studienleistungen geregelt durch Lernvereinbarungen
- KEINE Sprachaufnahmeprüfung (teilweise ist ein Sprachnachweis jedoch erforderlich)
- Mehrfachförderung durch Erasmus+ möglich
- Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen möglich
- Unkomplizierte Bewerbung
- Sonderzuschüsse für Studierende mit geringen Chancen (weitere Informationen hierzu: s. „Förderungsmöglichkeiten/Mobilitätszuschuss"
Im Rahmen des Programms Erasmus+ können Sie an folgenden Kooperationshochschulen der FOM studieren:
Bulgarien
- Technical University Sofia, Sofia
Dänemark
- UCL University College, Odense, Vejle (nur Bachelor-Studierende)
Frankreich (nur französischsprachige Module bei allen französischen Partnerhochschulen!)
- Université du Littoral Côte d'Opale, Boulogne-sur-Mer
- Université Côte d’Azur, Nizza (nur Bachelor-Studierende)
- Université Grenoble Alpes, Valence
Island
- Bifröst University, Bifröst
Italien
Lettland
Niederlande
- Fontys Internationale Hogeschool Economie, Venlo (nur Bachelor-Studierende | ggf. auch Standorte Eindhoven oder Tillburg möglich)
Österreich
- Fachhochschule Burgenland, Eisenstadt
Polen
- Cracow University of Economics, Krakau
- Wroclaw University of Economics, Breslau (Sprachnachweis erforderlich: Englisch auf B2-Niveau)
Slowenien
- University of Maribor, Maribor
Spanien
- Universidad Católica San Antonio de Murcia, Murcia (nur Bachelor-Studierende)
- Universidad Europea Madrid, Madrid
- Universitat Jaume I, Castellón de la Plana, Castellón de la Plana (Sprachnachweis erforderlich: Spanisch auf A2-Niveau)
Tschechien
- Masaryk University, Brünn
Türkei
- Anadolu University, Eskişehir
- Antalya Bilim University, Antalya
- Beykent University, Istanbul
- Istanbul Kent University, Istanbul
Ungarn
- University of Sopron, Sopron
- Die Bewerber müssen an ihrer Heimathochschule in einem Studiengang eingeschrieben sein, der zu einem Hochschulabschluss führt.
- Bewerber aus einem Bachelor-Studiengang haben mindestens ihr erstes Studienjahr (1. und 2. Semester) abgeschlossen. Bewerber aus einem Master-Studiengang können schon nach dem 1. Semester beginnen.
- Die Bewerber sind Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum oder der assoziierten Länder sind, bzw. sie sind in ihrem Land Bildungsinländer, haben eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder sind als asylberechtigt/staatenlos anerkannt.
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die FOM eine Erasmus+-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
- Die Bewerber besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule gehalten werden.
- Der an der Gasthochschule absolvierte Studienaufenthalt muss mindestens zwei Monate dauern und darf ein Jahr nicht überschreiten. Der Aufenthaltszeitraum richtet sich nach den Semesterzeiten der Gasthochschule.
- Es müssen im Ausland Studienleistungen im Rahmen von mindestens 20 ECTS erbracht werden und über ein Transcript of Records nachgewiesen werden.
Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, entscheiden die bisherigen akademischen Leistungen (Notendurchschnitt), die Sprachkenntnisse des Gastlandes, die Motivation für den Auslandsaufenthalt und letztlich die Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung.
Nach Berücksichtigung der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Online Learning Agreement (Vereinbarung zur Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen zwischen Studierendem, FOM und ausländischer Hochschule)
- Anmeldeformular der ausländischen Hochschule
- Grant Agreement (Vereinbarung über einen Mobilitätszuschuss oder eine "Zero-Grant"-Förderung)
Die Anmeldung an der ausländischen Hochschule erfolgt i.d.R. durch die FOM oder in Abstimmung mit der FOM.
Für den Auslandsaufenthalt während eines Wintersemesters müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig bis zum 01. April eines jeden Jahres, für den Aufenthalt während eines Sommersemesters bis zum 01. September des Vorjahres eingegangen sein unter lea.ruehmann@fom.de
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben (0,5 - 1 Seite)
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit digitaler Unterschrift (Anmeldeformular downloaden)
- Sprachzeugnis (falls vorhanden)
Förderung durch Erasmus+:
Studierende können mehrfach an Erasmus+ teilnehmen. Dabei stehen ihnen pro Studienabschnitt (BA – MA – PhD) 12 Monate zur Verfügung. Dies entspricht maximal 3 x 12 = 36 Monate.
- KEINE Studiengebühren an der Gastuniversität
- ggf. Teilstipendium (ob ein Mobilitätszuschuss gezahlt werden kann, hängt jedoch vom Budget ab, das der DAAD in jedem Jahr den Hochschulen neu zuteilt – ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht)
Höhe der Förderung durch Erasmus+:
Die Mobilitätszuschüsse werden nach Ländergruppen ausgezahlt und hängen damit von den allgemeinen Lebenshaltungskosten des Gastlandes ab.
Förderraten Projekt 2021:
Ländergruppe 1: 450 Euro/Monat
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2: 390 Euro/Monat
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3: 330 Euro/Monat
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Förderraten Projekt 2022:
Ländergruppe 1: 600 Euro/Monat
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2: 540 Euro/Monat
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3: 490 Euro/Monat
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Die genaue Berechnung der Zuschüsse ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer und von der Höhe der zu Verfügung stehenden Fördermittel und kann daher erst kurzfristig berechnet werden. Für Erasmus+ nominierte Studierende können die genaue Höhe ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen, den Sie kurz vor Beginn des Studienaufenthalts erhalten.
Die Höhe der Förderung insgesamt bemisst sich nach dem zu Verfügung stehenden Budget für Erasmus+, das der DAAD zuteilt. Es wird individuelle bei jedem Teilnehmer für die Länge des Studienaufenthalts berechnet (d. h. Anfangsdatum ist der erste Tag, an dem der Geförderte an der ausländischen aufnehmenden Hochschule zu akademischen Zwecken anwesend ist. Enddatum ist der letzte Tag, an der Geförderte an der ausländischen Hochschule für akademische Zwecke anwesend ist). Ggf. wird nicht die gesamte Aufenthaltsdauer gefördert, wenn nicht ausreichend Budget zur Verfügung steht. Dadurch soll mehr Studierenden eine Förderung ermöglicht werden. Können trotzdem nicht alle Studierenden gefördert werden, entscheidet der Notendurchschnitt darüber, wer eine Förderung erhält.
Top-up Green Travel
Nutzen Studierende im Rahmen ihrer Mobilität emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften, erhalten sie zusätzlich zur monatlichen Förderung (sofern diese gewährt wird) ein einmaliges Top-up von 50€.
Top-up Geringe Chancen
Studierende mit geringen Chancen, die eine Erasmus+ Förderung erhalten, bekommen ein zusätzliches Top-up von 250€ monatlich.
Folgende Gruppen können dieses Top-up beantragen:
- Studierende, die mit eigenen Kindern ins Ausland reisen
- Studierende mit Behinderung * oder chronischer Erkrankung **
- Erwerbstätige Studierende (Einkommen von min. 450€ und max. 850€) ***
- Erstakademiker:innen
* mit einem GdB von 20 oder mehr
** chronische Erkrankung muss einen finanziellen Mehrbedarf mit sich bringen
*** Erwerbstätigkeit muss mindestens 6 Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein
Um das Top-up zu erhalten, müssen Sie die Erasmus-Koordinatorin über Ihren Mehrbedarf bis spätestens drei Monate vor Beginn der Mobilität informieren. Ggf. müssen Nachweise eingereicht werden.
Weitere Informationen zu den Bedingungen finden Sie hier:
Sprache
Bei Erasmus+ werden übliche Sprachtests in der Regel nicht verlangt. Manche Hochschulen erwarten jedoch einen Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse. Die Sprachkenntnisse sollten jedoch so gut sein, dass dem Unterricht gefolgt werden kann und auch die Module erfolgreich abzuschließen sind.
Module
Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig über das Studienangebot der Partnerhochschule und deren Veranstaltungen, die besucht und angerechnet werden sollen, zu informieren und mit der Partnerhochschule abzustimmen, ob auch die Veranstaltungen in dem gewünschten Semester angeboten werden. Der Vorschlag zu den Modulen, die angerechnet werden sollen, ist dann so früh wie möglich mit der Studienberatung Ihres FOM Hochschulzentrums abzustimmen. In Zusammenhang mit der Anmeldung an der ausländischen Hochschule ist vor dem Auslandsaufenthalt in jedem Fall ein Learning Agreement zu unterzeichnen, in dem zwischen Studierenden, ausländischer Hochschule und FOM vereinbart wird, welche Veranstaltungen besucht und angerechnet werden. Für die Zeit des Auslandsaufenthalts muss an der FOM der Antrag auf ein Urlaubssemester gestellt werden.
Versicherungen
Mit einem Mobilitätszuschuss von Erasmus+ ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM, noch die NA DAAD oder die FOM Hochschule haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit den Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum etc.) entstehen. Die FOM Hochschule weist darauf hin, dass die Teilnehmer von Erasmus+ verpflichtet sind, selbst und eigenverantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und sich über die Erfordernisse im Gastland zu informieren.
Folgende Versicherungen sollen gegeben sein:
- Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
- ggf. Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht),
- ggf. Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
- Auslandskrankenversicherung
Die Krankenkasse, bei der man versichert ist, gibt Auskunft, inwieweit ein Auslandsaufenthalt über den Versicherungsbeitrag mit abgesichert ist. Über den DAAD ist auch der Abschluss einer Gruppenkrankenversicherung für die Zeit des Auslandsaufenthalts möglich, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung sowie Reisegepäckversicherung). Siehe hierzu: www.daad.de/
Teilnehmende des Erasmus+ Programms sollten im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für die Bürger:innen des jeweiligen Landes gelten. Weitere Informationen sind zu finden unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559 .
Teilnehmende sollte sich zudem dringend bei seiner Krankenkasse über den Versicherungsschutzwährend des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Reise- oder Auslandskrankenversicherung informieren, die z.B. auch im Krankheitsfall die Rückführung aus dem Ausland beinhaltet.
Mit Unterschrift auf dem Grant Agreement bestätigen die Geförderten, dass sie von der FOM Hochschule auf den erforderlichen Versicherungsschutz hingewiesen und ausreichend informiert worden sind.
Unterbringung
Hinweise sind in der Regel den Webseiten der Partnerhochschulen zu entnehmen. Die Unterbringung muss selbst organisiert werden.
Kosten und Gebühren
Für den vereinbarten Studiengang werden von der Gasthochschule keine Studiengebühren (für Studium, Einschreibung, Prüfungen, Zugang zu Labors und Bibliotheken usw.) erhoben. Es können allerdings geringe Gebühren für Kosten wie Versicherung, Beiträge zu Studierendenvertretungen anfallen. Für den Auslandsaufenthalt ist bei der FOM ein Urlaubssemester zu beantragen. Während des Urlaubssemesters wird die Zahlung der FOM-Studiengebühren unterbrochen. Sie wird anschließend fortgesetzt.
Es sollte möglichst ein einsemestriger Aufenthalt (ca. 5-6 Monate) eingeplant werden. Wir bitten, nur dann die Bewerbung einzureichen, wenn sichergestellt ist, dass auch der Arbeitgeber einer Freistellung für den Auslandsaufenthalt zustimmt.
Informationsmaterial und Beratung zu Erasmus+
Erasmus Universitätscharta (ECHE)
European Policy Statement (EPS)
Weitergehende Informationen und Beratung zu den Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen von Erasmus+ erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
Haftungsklausel: „Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser: die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
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Was ist Erasmus+?
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Das Programm enthält drei Leitaktionen:
- Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen
- Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
- Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen
Erasmus+ soll vor allem die Mobilität in Europa stärken. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Erstmals können die Studierenden dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden.
Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Mobilität von Lehrenden (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
Informationen zum Programm Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.