Der direkte Weg zur Doppelqualifikation:
Master + Steuerberater
Steuerrechts-Experten mit fundierter Beratungskompetenz sind gefragter denn je. Mit einer Kombination aus Steuerberaterexamen und dem international anerkannten Master of Laws-Abschluss haben Sie vielfältige berufliche Perspektiven und erlangen eine einzigartige Qualifikation: Sie können die steuerfachliche Tätigkeit mit einer umfassenden Beratungskompetenz verbinden. Denn während des Studiums und der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung erlangen Sie neben spezifischem steuerrechtlichen Fachwissen ein tiefgreifendes Verständnis für komplexe rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge. Das versetzt Sie in die Lage als Mitarbeiter von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Unternehmen und Verbände sowohl in Finanz- und Steuerfragen als auch damit verbundenen, relevanten Managemententscheidungen zu beraten und Führungsfunktionen zu übernehmen. Das zusätzliche Plus des Master- Abschlusses: Der akademische Grad eröffnet Ihnen den Weg zur Promotion.
Die Doppelqualifikation von Master-Abschluss und Steuerberaterexamen wird durch eine Zusammenarbeit von leistungsstarken Partnern möglich: Die FOM Hochschule (Durchführung des Master-Studiengangs Taxation) und das Steuerrechts-Institut KNOLL (Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung) bzw. die Akademie des Steuerberater- Verbandes Köln (Präsenzunterricht zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung, nur in Köln) haben die Lehrinhalte eng miteinander abgestimmt und entwickelt. So ist es Studierenden möglich, in nur fünf Semestern zwei Abschlüsse erfolgreich zu meistern.
Die Besonderheit der doppelten Qualifikation spiegelt sich im Aufbau des Studiums wider, es ist unterteilt in drei Phasen: Die Präsenzveranstaltungen an der FOM Hochschule finden im 1. und 2. Semester (Phase 1) an den jeweiligen FOM Hochschulzentren statt. Die intensive Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen folgt im 3. und 4. Semester (Phase 2). Bei dieser Examensvorbereitung können Sie zwischen zwei Varianten entscheiden: Entweder Sie wählen eine Vorbereitung über die Fernlehrgänge des Steuerrechts- Instituts KNOLL oder entscheiden sich für Präsenzlehrgänge bei der Akademie des Steuerberater-Verbandes Köln. Voraussetzung für die Präsenzlehrgänge in Köln ist, dass Sie an der FOM in Köln immatrikuliert sind. Im 5. Semester (Phase 3) können Sie schließlich das Studium und das Steuerberaterexamen abschließen.
Phase 1: Im ersten und zweiten Semester vertiefen Sie im Rahmen des Master- Studiums in Präsenzveranstaltungen an der FOM Ihr steuer- und wirtschaftsrechtliches Wissen, entwickeln Ihre Entscheidungs- und Führungsfähigkeiten weiter und befassen sich mit entscheidungsorientiertem Management. Studierende, die an den Fernlehrgängen unseres Kooperationspartners KNOLL teilnehmen, erhalten bereits zum Ende des zweiten Semesters die ersten Lehrbriefe für Phase 2 des Studiums, da die Fernlehrgänge meist bereits im Mai/Juni beginnen.
Phase 2: Im dritten und vierten Semester widmen Sie sich vorrangig der Vorbereitung auf die staatliche Steuerberaterprüfung. Diese Wissensvermittlung erfolgt im Rahmen des Fernlehrgangs des Steuerrechts-Instituts KNOLL und – für Studierende der FOM Köln – wahlweise auch als Präsenzveranstaltungen beim Steuerberater-Verband in Köln. Inhaltliche Modul-Schwerpunkte sind bei beiden Varianten prüfungsrelevante Themen wie Einkommen- und Umsatzsteuerrecht, Verfahrensrecht oder Körperschaft- und Gewerbesteuer. Sowohl das Steuerrechts-Institut KNOLL als auch der Steuerberater-Verband Köln bieten zudem bei Bedarf zusätzliche Vorbereitungskurse an, welche Sie kostenpflichtig hinzubuchen können. Im dritten und vierten Semester finden keine Vorlesungen zum Master am FOM Hochschulzentrum statt. Zu jedem von den Kooperationspartnern vermittelten Themenschwerpunkt sind an der FOM für den Master-Studiengang Kurz-Repetitorien und Abschlussprüfungen über das jeweilige Modul zu absolvieren. Die im ersten bis vierten Semester durch Prüfungen an der FOM erlangten Credit Points sind Voraussetzung für den erfolgreichen Master-Abschluss.
Phase 3: Im fünften Semester verfassen Sie Ihre Master-Thesis und legen das ebenfalls zum Master-Abschluss zählende Kolloquium ab. Damit beenden Sie erfolgreich Ihr Studium und erhalten den akad. Grad „Master of Laws (LL.M.)“. Parallel dazu können Sie die Steuerberaterprüfung bei der Steuerberaterkammer bzw. der regionalen Steuerberaterprüfungsstelle ablegen. Je nach individueller Studienzeitplanung und nach den erbrachten Prüfungsleistungen, ist es auch möglich, das Master-Studium vor dem Beginn der Steuerberaterprüfung zu beenden und damit ggf. die erforderliche berufspraktische Zeit, die Sie für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung benötigen, auf zwei Jahre zu verkürzen.
- Hochschulabschluss* mit einem wirtschaftswissenschaftlichen oder steuerrechts- oder rechtswissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 Credit Points **
- oder erstes juristisches Staatexamen
- oder Hochschulabschluss* gleich welcher Fachrichtung und anderthalbjährige Berufserfahrung vor, während oder nach dem Erststudium mit fachlichem Bezug zum Master-Studium (hierbei sind die Brückenkurse BWL und Recht erfolgreich zu absolvieren)
- aktuelle Berufstätigkeit***
Die Zulassungsbedingungen für die Steuerberaterprüfung aus § 36 StBerG sind hiervon unabhängig und getrennt vollständig bei der zuständigen Steuerberaterkammer nachzuweisen.
Zu beachten ist, dass für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bestimmte berufspraktische Zeiten abgeleistet sein müssen.****
Nähere Informationen finden Sie hier https://www.bstbk.de/de/berufsbild-steuerberater/der-steuerberater/zulassung-zur-pruefung
Die Kontaktdaten der Steuerberaterkammern in den jeweiligen Bundesländern finden Sie hier:
https://www.bstbk.de/de/ueber-uns/steuerberaterkammern
*Abschlüsse von akkreditierten Bachelor-Ausbildungsgängen an Berufsakademien sind hochschulischen Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt.
**Die FOM vergibt Credit Points (CP) nach dem Standard des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Sie messen den Arbeitsaufwand für das Studium.
***In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
**** Es erfolgt keine Prüfung der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen durch die FOM.
Abend- und Samstags-Studium
Start im Wintersemester
Berlin | Dortmund | Düsseldorf | Essen | Frankfurt a. M. | Hamburg | München | Stuttgart
1.-2. Semester:
In der Regel alle zwei Wochen an einem Abend in der Woche von 18:00 - 21:15 Uhr sowie in derselben Woche Freitag von 18:00 - 21:15 Uhr und Samstag von 8:30 - 17:00 Uhr.
3.-4. Semester:
Teilnahme an den Basis-Vorbereitungslehrgängen für die Steuerberaterprüfung. Entsprechend der
oben genannten Zeiten finden pro Modul zusätzlich Kurzrepetitorien an Ihrem FOM Hochschulzentrum statt.
Nähere Informationen zu den im Studium integrierten Basis-Vorbereitungslehrgängen erhalten Sie auf der Internetseite des nachfolgenden Kooperationspartner: www.knoll-steuer.com
Hier finden Sie auch weitere Angebote zu vertiefenden Vorbereitungslehrgängen auf die Steuerberaterprüfung.
5. Semester:
Master-Thesis & Kolloqium an der FOM Hochschule sowie die Steuerberaterprüfung bei der Steuerberaterkammer bzw. der Steuerberaterprüfungsstelle in Ihrer Region
Die Anmeldung zur Steuerberaterprüfung hat durch die Studierenden selbständig zu erfolgen und wird nicht von der FOM vorgenommen.
Bremen
1.-2. Semester:
In der Regel alle zwei Wochen an einem Abend in der Woche von 18:00 - 21:15 Uhr sowie in derselben Woche Freitag von 18:00 – 21:15 Uhr und Samstag von 8:30 - 17:00 Uhr.
3.-4. Semester:
Teilnahme an den Basis-Vorbereitungslehrgängen für die Steuerberaterprüfung. Entsprechend der oben genannten Zeiten finden pro Modul zusätzlich Kurzrepetitorien an Ihrem FOM Hochschulzentrum statt.
Nähere Informationen zu den im Studium integrierten Basis-Vorbereitungslehrgängen erhalten Sie auf der Internetseite des nachfolgenden Kooperationspartner: www.knoll-steuer.com
Hier finden Sie auch weitere Angebote zu vertiefenden Vorbereitungslehrgängen auf die Steuerberaterprüfung.
5. Semester:
Master-Thesis & Kolloqium an der FOM Hochschule sowie die Steuerberaterprüfung bei der Steuerberaterkammer bzw. der Steuerberaterprüfungsstelle in Ihrer Region
Die Anmeldung zur Steuerberaterprüfung hat durch die Studierenden selbständig zu erfolgen und wird nicht von der FOM vorgenommen.
Abend-Studium
Start im Wintersemester
Köln
1.-2. Semester:
In der Regel wöchentlich an 2 bis 3
Abenden von 18:00 - 21:15 Uhr
3.-4. Semester: Mit dem Steuerrechts-Institut
Knoll:Teilnahme an den Basis-Vorbereitungslehrgängen für die
Steuerberaterprüfung. Entsprechend der oben genannten Zeiten finden pro Modul
zusätzlich Kurzrepetitorien an Ihrem FOM Hochschulzentrum statt.
Nähere Informationen zu den im Studium integrierten
Basis-Vorbereitungslehrgängen erhalten Sie auf der Internetseite des
nachfolgenden Kooperationspartner: www.knoll-steuer.com
Hier finden Sie auch weitere
Angebote zu vertiefenden Vorbereitungslehrgängen auf die
Steuerberaterprüfung.
Mit der Akademie Steuer- und
Wirtschaftsrecht des Steuerberater-Verbands Köln:
Teilnahme an den
Basis-Vorbereitungslehrgängen für die Steuerberaterprüfung. Die
Vorlesungszeiten des Basis-Vorbereitungslehrganges entsprechen nicht den
Vorlesungszeiten an der FOM. Bitte informieren Sie sich dazu direkt beim
Steuerberaterverband Köln. Pro Modul finden zusätzlich Kurzrepetitorien im FOM
Hochschulzentrum wöchentlich an 2 bis 3 Abenden von 18:00 - 21:15 Uhr
statt.
Nähere Informationen zu den im Studium integrierten
Basis-Vorbereitungslehrgängen erhalten Sie auf der Internetseite des
nachfolgenden Kooperationspartner: www.akademie-steuerberater.de
Hier finden Sie auch
weitere Angebote zu vertiefenden Vorbereitungslehrgängen auf die
Steuerberaterprüfung.
5. Semester:
Master-Thesis & Kolloqium an der FOM
Hochschule sowie die Steuerberaterprüfung bei der Steuerberaterkammer bzw. der
Steuerberaterprüfungsstelle in Ihrer Region
Die Anmeldung zur
Steuerberaterprüfung hat durch die Studierenden selbständig zu erfolgen und
wird nicht von der FOM vorgenommen.
Änderungen möglich. Die Vorlesungszeiten werden die gesamte Studiendauer über beibehalten.
Semesterferien: August und Mitte bis Ende Februar
Immatrikulationsgebühr:
1.580 Euro einmalige Immatrikulationsgebühr. Teilnehmer, die bereits ein Studium oder eine anerkannte Fortbildung an einem der zur BCW-Gruppe gehörenden Institute absolviert haben oder absolvieren, zahlen eine hälftige Immatrikulationsgebühr.
Studiengebühr:
13.350 Euro zahlbar in 30 Monatsraten à 445 €, oder 10 vierteljährlichen Raten à 1.335 €
Prüfungsgebühr:
350 Euro Einmalzahlung (mit Anmeldung zur Abschlussarbeit)*
Gesamtkosten:
15.280 Euro beinhaltet Immatrikulationsgebühr, Studiengebühr und Prüfungsgebühr. Darin enthalten sind die Gebühren für die im Studium integrierten Vorbereitungslehrgänge unserer Kooperationspartner im 3. und 4. Semester.
*Bei Wiederholung der Abschlussarbeit erfolgt eine
erneute Berechnung der Prüfungsgebühr.
Die FOM Hochschule ist durch den Wissenschaftsrat für ihre besonderen Leistungen in Lehre und Forschung akkreditiert und wurde 2012 als erste private Hochschule bundesweit durch die FIBAA systemakkreditiert. Dieses Gütesiegel belegt, dass das Qualitätsmanagement der FOM Hochschule den hohen Standards des Akkreditierungsrates, dem wichtigsten Gremium für Qualität in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, entspricht. 2018 wurde die FOM für weitere acht Jahre systemakkreditiert. Alle von der FOM angebotenen Studiengänge sind somit akkreditiert. Ein Master-Abschluss der FOM Hochschule befähigt zu einer anschließenden Promotion.
» Hier können Sie die Akkreditierungsurkunde downloaden.
» Hier erfahren Sie mehr zur Akkreditierung der Studiengänge.