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Studienfinanzierung
Studienkredite und Förderprogramme

Für ein berufsbegleitendes Studium an der FOM Hochschule können Studierende eine Förderung in Form eines Studienkredits oder eines Förderprogramms beantragen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Fördermöglichkeiten externer Anbieter.
Festo Bildungsfonds (berufsbegleitende Studiengänge)
Für eine Studienfinanzierung aus dem Festo Bildungsfonds können Sie sich bewerben, wenn Sie einen naturwissenschaftlichen, technischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Bachelor-, Master- (auch MBA) oder Promotionsstudiengang studieren – unabhängig davon, ob dieser im In- oder Ausland absolviert wird. Für ein Bachelorstudium können Sie einen Studienkredit von bis zu 15.000 Euro beantragen; für einen Masterabschluss oder eine Promotion bis zu 40.000 Euro.

Die Deutsche Bildung Studienfinanzierung
Ob für das komplette Studium oder nur für einzelne Abschnitte wie ein Auslandssemester oder die Abschlussphase: Studierende können bei der Deutsche Bildung Studienfinanzierung eine finanzielle Unterstützung zwischen 3.000 Euro und 30.000 Euro beantragen und diese auch mit anderen Finanzierungsquellen kombinieren. Die Studienfinanzierung wird über den Studienfonds der Deutschen Bildung möglich gemacht.
KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit dient Studierenden zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts während des Erststudiums. Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen.

Corona-Hilfe des BMBF und der KfW
Die KfW bietet aufgrund der Corona-Krise aktuell Sonderkonditionen für ihren Studienkredit (KfW 174) an. So können Studierende davon profitieren, wenn ihnen beispielsweise Einkünfte fehlen. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der KfW über oben genannten Link.
Bildungsscheck NRW
Das Förderprogramm "Bildungsscheck" gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen. Er richtet sich an Beschäftigte mit (Haupt-)Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW. In erster Linie werden hier vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen berufliche Weiterbildungen gefördert. Aufgrund einer aktuellen Änderung können nun auch Personen gefördert werden, die ein berufsbegleitendes Bachelor- oder Master-Studium aufnehmen möchten, sofern Sie bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen. Besteht ein individueller Anspruch auf Förderung kann das berufsbegleitend Studium im Kalenderjahr einmalig mit maximal 500 Euro bezuschusst werden.