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Steuerliche Absetzbarkeit
Geld zurück fürs Studium: Studienkosten von der Steuer absetzen
Im berufsbegleitenden Studium Steuern sparen? Nichts leichter als das! Wir erklären, wie Sie während Ihres FOM Studiums das Beste aus Ihrer Steuererklärung herausholen.
Sie befinden sich in einem einkommensteuerpflichtigen Arbeitsverhältnis und absolvieren ein berufsbegleitendes Hochschulstudium? Dann erfüllen Sie alle Voraussetzungen, um sich einen Teil der Studienkosten durch die nächste Steuererklärung zurückzuholen. Doch wie genau lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen? Grundsätzlich gibt es dafür drei Wege: als Sonderausgaben, als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben.
Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Ausgangssituation ab:

Als Werbungskosten
absetzen
absetzen
Sie...
- ... haben bereits ein abgeschlossenes Studium oder eine Berufsausbildung in der Tasche?
- ... haben noch keinen Studienabschluss und auch keine abgeschlossene Berufsausbildung, aber ihr berufsbegleitendes Bachelor-Studium ist Teil Ihres Dienstverhältnisses, wird also vom Arbeitgeber unterstützt?
- ... absolvieren ein Duales Studium mit Ausbildungsplatz an der FOM?
Dann können Sie...
... alle mit dem Studium verbundenen Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
Ihre Vorteile:
- Es gibt keinen jährlichen Höchstbetrag, d. h. Sie können alle Kosten für Ihr Studium steuerlich absetzen.
- Wenn Sie die 1.000 Euro-Pauschale überschreiten, sparen Sie mit jedem Euro extra Steuern.
- Wenn die Werbungskosten das Einkommen übersteigen, können sie rückwirkend mit dem Vorjahr verrechnet werden (Verlustrücktrag) oder mit ins nächste Jahr genommen werden (Verlustvortrag)

Als Betriebsausgaben
absetzen
absetzen
Sie...
- ... sind gewerbetreibend oder selbstständig?
Dann können Sie...
... alle mit dem Studium verbundenen Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.
Ihre Vorteile:
- Es gibt keinen jährlichen Höchstbetrag, d. h. Sie können alle Kosten für Ihr Studium steuerlich absetzen.
- Wenn die Werbungskosten die Einkünfte übersteigen, können sie rückwirkend mit dem Vorjahr verrechnet werden (Verlustrücktrag) oder mit ins nächste Jahr genommen werden (Verlustvortrag).


Als Sonderausgaben
absetzen
absetzen
Sie...
- ... sind Bachelor-Student/in und haben noch kein Studium und keine Berufsausbildung abgeschlossen?
Dann können Sie...
... die mit dem Studium verbundenen Kosten als Sonderausgaben geltend machen. Bitte beachten: Sonderausgaben sind auf max. 6.000 Euro jährlich begrenzt
Ihre Vorteile:
- Sie profitieren zusätzlich von der Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 1.000 Euro.

Welche Kosten lassen sich von der Steuer absetzen?
Sie können alle Kosten, die mit Ihrem Studium in Verbindung stehen, von der Steuer absetzen. Dazu gehören u. a.
- Fahrtkosten für private Lern- und Arbeitsgemeinschaft (Hin- und Rückfahrt)
- Mehraufwendungen für Verpflegung (pauschal 14 Euro bei Abwesenheit von 8-24 Stunden inkl. Fahrtzeit)
- Zinsen für Studienkredite
Und wie funktioniert das jetzt genau?
Erfahren Sie mehr in unserem Video.