Bachelor-Studiengänge
Steuerrecht
Hochschulabschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Werden Sie zum Experten auf dem Teilgebiet des Rechts, das sich mit der Festsetzung und Erhebung von Steuern befasst: Neben steuerrechtlichen stehen dabei ebenso betriebs- und volkswirtschaftliche Fragestellungen auf dem Lehrplan. Das Besondere: Sie haben die Möglichkeit, bundesweit nahezu einmaliges Know-how zu erlangen. Schließlich vermittelt der Studiengang aktuelle und praxisnahe Inhalte, die gemeinsam mit Steuerberaterkammern und -verbänden im gesamten Bundesgebiet zusammengestellt wurden.
Studienorte
Angeboten wird der Studiengang in:
Aachen | Berlin | Bonn | Bremen | Dortmund | Duisburg | Düsseldorf | Essen | Frankfurt a. M. | Freiburg | Hamburg | Hannover | Köln | Leipzig | Mannheim | München | Münster | Neuss | Nürnberg | Siegen | Stuttgart | Wesel | Wuppertal
Nähere Informationen zum Hochschulstudienzentrum erhalten Sie nach Klick auf den jeweiligen Ort.
Zugangsvoraussetzungen und Anmeldung
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife
- Da die Studiengänge für Berufstätige konzipiert sind, wird eine Berufstätigkeit empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich
Weitere Informationen zur Zulassung können Sie gerne bei unserer Studienberatung erfragen.
Anmeldung: 6 Wochen vor Semesterbeginn (ggf. ist auch eine kurzfristigere Anmeldung möglich)
Das Anmeldeformular finden Sie » hier.
Studieninhalte und Verlauf
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Studieninhalte und Verlauf
Steuerrecht
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Auszug aus den Vorlesungen: (Änderungen vorbehalten)
Studieninhalte können je nach Studienbeginn variieren. Aufgrund der Studienfachpräferenzen der Studierenden haben die einzelnen Hochschulstudienzentren regionale Profile von regelmäßig durchgeführten Vertiefungsrichtungen und Wahlmodulen entwickelt. Sollten sich die Präferenzen der Studierenden ändern, werden die Studienprogramme entsprechend angepasst.
Semester 1 bis 7
Management Basics
- Einführung in das wiss. Arbeiten und "Student Consulting"
- Grundlagen der BWL, der VWL, des Rechts und des Entrepeneurships
- Einkommensteuer I
- Verfahrensrecht I
- Umsatzsteuer I
Grundlagen Rechungswesen
- Kostenrechnung
- Mathematik I
- Buchführung
- Mikroökonomik
- Neue Institutionenökonomik
- Mathematik II
- Einführung in die Wirtschaftsethik
Bilanzen
- Handelsrechtliche Bewertungsvorschriften
- Bilanzen
- Bilanzanalyse
- Bewertung
- Bilanzsteuerrecht
- Gewerbesteuer
Sie wählen eines der folgenden Module:
- Kommunikation, Präsentation und Moderation
- Konfliktmanagement
- Selbstorganisation und Zeitmanagement
- Sozialversicherungsrecht
- Öffentliches Recht
- Bürgerliches Recht
- Gesellschafts- und Handelsrecht
Besteuerungen der Gesellschaften I
- Körperschaftssteuer I
- Besteuerung der Personengesellschaften I
- Einkommensteuer II
- Erb- und Schenkungssteuer
- Grunderwerbsteuer
- Erbrecht
- Prinzipien der Unternehmensfinanzierung
- Unternehmensbewertung
- Investment
- Arbeitsrecht
Berufs- u. Prozessrecht
- Finanzgerichtsordnung
- Verhalten vor dem Finanzgericht/BFH
- Berufsrecht und Kanzleiführung
- Makroökonomik
- Wirtschaftspolitik
- Verwaltungsrecht
- Umsatzsteuer II
- Verfahrensrecht II
- Steuerstrafrecht/ -fahndung
- Internationales Steuerrecht
Informations- u. Prozesstechnologien
- Datenverarbeitung
- Statistik
- Controlling
- Besteuerung der Personengesellschaften II
- Umwandlungsrecht/ -steuerrecht
- Körperschaftssteuer II
- Steuerminimierung
- Steuergestaltung
- Steuerplanung
Sanierung & Restrukturierung
- Krisenerkennung, -bewertung und -bewältigung
- Schriftliche Abschlussarbeit und Kolloquium
Dauer: 7 Semester
ECTS: 180
Studiengebühren und Finanzierung
Förderung: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet. Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.
Mehr Informationen zum Thema Kosten und Finanzierung erhalten Sie » hier.
Semesterbeginn und Vorlesungszeiten
Semesterbeginn: März und September eines jeden Jahres (abhängig vom Studienort))
Semesterferien: August und Mitte bis Ende Februar
Vorlesungszeiten (Änderungen möglich):
Akkreditierung
Akkreditierung:
Die FOM wurde Anfang 2012 als erste private Hochschule Deutschlands von der FIBAA, der Agentur für Qualitätssicherung im Hochschulbereich, systemakkreditiert. Dieses Gütesiegel zeigt, dass das bereits seit vielen Jahren etablierte, interne Qualitätsmanagement-System der FOM den hohen Ansprüchen der nach internationalen Standards arbeitenden FIBAA entspricht. Die FIBAA erkennt an, dass die FOM eigenverantwortlich die Qualität ihrer Studienprogramme sicherstellen kann. Somit sind alle von der FOM angebotenen Studiengänge akkreditiert. Grundsätzlich wird der FOM bescheinigt, dass sie hervorragende akademische Qualifikationsmöglichkeiten und sehr gute Studienbedingungen - insbesondere für berufstätige Studierende - bietet und somit die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventen sichert. Zu den besonderen Stärken der FOM zählt darüber hinaus die kompetenzorientierte und dem Bedarf des Marktes entsprechende Lehre. Hervorgehoben wurde im Bachelor-Studiengang Steuerrecht die Theorie-Praxis-Interaktion durch das FOM-spezifische Student-Consulting-Konzept, das Zuordnen der Module zu einzelnen Kompetenzstufen sowie die Mischung unterschiedlicher didaktischer Lehr- und Prüfungsformen. Weiterhin wurde das frühe Einbinden wissenschaftlicher Methoden sowie die Integration von Wirtschaftsethik in verschiedenen Lehrveranstaltungen des Bachelor-Studiengangs Steuerrecht positiv bewertet.
>> Hier erfahren Sie mehr zur Akkreditierung der Studiengänge.
Weiterqualifkation
Weiterqualifkation:
Als Bachelor of Arts (B.A.) in Steuerrecht können Sie sich zu den folgenden Abschlüssen weiterqualifzieren:
zum Master of Arts (M.A.) in Management »
zum Master of Business Administration (MBA) »
zum Master of Laws (LL.M.) in Mergers & Acquisitions »
zum Master of Science (M.Sc.) in Finance & Accounting »


