Bachelor-Studiengänge
Steuerrecht
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Angeboten wird der Studiengang in:
Aachen | Berlin | Bonn | Bremen | Dortmund | Duisburg | Düsseldorf | Essen | Frankfurt a. M. | Hamburg | Hannover | Köln | Leipzig | Mannheim | München | Neuss | Nürnberg | Siegen | Stuttgart | Wuppertal
Dieser Studiengang ist bundesweit nahezu einmalig: Er vermittelt aktuelle und praxisnahe Inhalte, die in intensivem Austausch mit Steuerberaterkammern und -verbänden im gesamten Bundesgebiet zusammengestellt wurden. Sie eignen sich betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen an und erhalten Einblicke in steuerrechtliche Fragestellungen.
Studieninhalte und Verlauf
Studieninhalteansehen
Studieninhalte und Verlauf
Steuerrecht
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Semester 1 bis 7
Management Basics
- Einführung in das wiss. Arbeiten und "Student Consulting"
- Grundlagen der BWL, der VWL, des Rechts und des Entrepeneurships
- Einkommensteuer I
- Verfahrensrecht I
- Umsatzsteuer I
Grundlagen Rechungswesen
- Kostenrechnung
- Mathematik I
- Buchführung
- Mikroökonomik
- Neue Institutionenökonomik
- Mathematik II
- Einführung in die Wirtschaftsethik
Bilanzen
- Handelsrechtliche Bewertungsvorschriften
- Bilanzen
- Bilanzanalyse
- Bewertung
- Bilanzsteuerrecht
- Gewerbesteuer
Sie wählen eines der folgenden Module:
- Kommunikation, Präsentation und Moderation
- Konfliktmanagement
- Selbstorganisation und Zeitmanagement
- Sozialversicherungsrecht
- Öffentliches Recht
- Bürgerliches Recht
- Gesellschafts- und Handelsrecht
Besteuerungen der Gesellschaften I
- Körperschaftssteuer I
- Besteuerung der Personengesellschaften I
- Einkommensteuer II
- Erb- und Schenkungssteuer
- Grunderwerbsteuer
- Erbrecht
- Prinzipien der Unternehmensfinanzierung
- Unternehmensbewertung
- Investment
- Arbeitsrecht
Berufs- u. Prozessrecht
- Finanzgerichtsordnung
- Verhalten vor dem Finanzgericht/BFH
- Berufsrecht und Kanzleiführung
- Makroökonomik
- Wirtschaftspolitik
- Verwaltungsrecht
- Umsatzsteuer II
- Verfahrensrecht II
- Steuerstrafrecht/ -fahndung
- Internationales Steuerrecht
Informations- u. Prozesstechnologien
- Datenverarbeitung
- Statistik
- Controlling
- Besteuerung der Personengesellschaften II
- Umwandlungsrecht/ -steuerrecht
- Körperschaftssteuer II
- Steuerminimierung
- Steuergestaltung
- Steuerplanung
Sanierung & Restrukturierung
- Krisenerkennung, -bewertung und -bewältigung
- Schriftliche Abschlussarbeit und Kolloquium
Studieninhalte können je nach Studienbeginn variieren
Dauer: 7 Semester
Semesterferien: August und Mitte bis Ende Februar
ECTS: 180
Voraussetzungen zur Zulassung
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife und zusätzlich
- Nachweis einer praktischen Tätigkeit im kaufmännischen, wirtschaftsjuristischen oder steuerrechtlichen Bereich von mind. 6 Monaten (diese kann auch während des Studiums erworben werden).
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife und zusätzlich
- Ausbildungsvertrag über kaufmännischen, wirtschaftsjuristischen oder steuerrechtlichen Beruf.
Studienbeginn: März und September eines jeden Jahres
Anmeldeschluss: 6 Wochen vor Semesterbeginn (ggf. ist auch eine kurzfristigere Anmeldung möglich)
Studiengebühren
Studiengebühr: 42 Monatsraten à 295 Euro, insgesamt 12.390 Euro
Prüfungsgebühr: 300 Euro (einmalig zum Ende des Studiums)
Förderung: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von EUR 4.000,00 (EUR 6.000,00 ab 2012) abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet. Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.
Vorlesungszeiten
Vorlesungszeiten (Änderungen möglich):
Damit Sie die Vorlesungen vor Ort mit Ihrem Berufs- und Privatleben in Einklang bringen können, bietet Ihnen die FOM drei verschiedene Studienzeitmodelle.
» mehr zu den Studienzeitmodellen
Düsseldorf | Essen | Köln | Neuss | Wuppertal
2 - 3 x wöchentlich abends 18:00 - 21:15 Uhr und 2 x im Monat samstags 08:30 - 15:45 Uhr.
Aachen | Berlin | Bonn | Dortmund | Frankfurt a. M. | Hamburg | Hannover | Mannheim | München | Nürnberg | Stuttgart
Bei Beginn im SS: 3x wöchentlich abends 18:00 - 21:15 Uhr. Bei Beginn im WS: freitags 18:00 - 21:15 Uhr und samstags 08:30 - 15:45 Uhr.
Bremen | Duisburg | Leipzig | Siegen
Bremen und Siegen: Beginn nur im WS: freitags 18:00 - 21:15 Uhr und samstags 08:30 - 15:45 Uhr.
Akkreditierung

Akkreditierung:
Die FOM wurde Anfang 2012 als erste private Hochschule Deutschlands von der FIBAA, der Agentur für Qualitätssicherung im Hochschulbereich, systemakkreditiert. Dieses Gütesiegel zeigt, dass das bereits seit vielen Jahren etablierte, interne Qualitätsmanagement-System der FOM den hohen Ansprüchen der nach internationalen Standards arbeitenden FIBAA entspricht. Die FIBAA erkennt an, dass die FOM eigenverantwortlich die Qualität ihrer Studienprogramme sicherstellen kann. Somit sind alle von der FOM angebotenen Studiengänge akkreditiert. Grundsätzlich wird der FOM bescheinigt, dass sie hervorragende akademische Qualifikationsmöglichkeiten und sehr gute Studienbedingungen - insbesondere für berufstätige Studierende - bietet und somit die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventen sichert. Zu den besonderen Stärken der FOM zählt darüber hinaus die kompetenzorientierte und dem Bedarf des Marktes entsprechende Lehre. Hervorgehoben wurde im Bachelor-Studiengang Steuerrecht die Theorie-Praxis-Interaktion durch das FOM-spezifische Student-Consulting-Konzept, das Zuordnen der Module zu einzelnen Kompetenzstufen sowie die Mischung unterschiedlicher didaktischer Lehr- und Prüfungsformen. Weiterhin wurde das frühe Einbinden wissenschaftlicher Methoden sowie die Integration von Wirtschaftsethik in verschiedenen Lehrveranstaltungen des Bachelor-Studiengangs Steuerrecht positiv bewertet.
Weiterqualifkation nach Studienabschluss
Weiterqualifkation:
Als Bachelor of Arts (Steuerrecht) können Sie sich zu den folgenden Abschlüssen weiterqualifzieren:
zum Master of Business Administration (MBA) »
zum Master of Laws (Business Law) »
