Aktuell
Wann ist ein Mitarbeiter nicht gut genug?

- Was tun mit Low Performern? Prof. Dr. Rolf Otto Seeling hatte Tipps für Unternehmen parat.
28.01.2010 - Es war ein schwieriges und sehr sensibles Thema, das beim ersten Arbeitsrechtlichen Frühstück am Mittwoch an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Nürnberg von mehr als 50 Teilnehmern diskutiert wurde: der richtige Umgang mit Mitarbeitern, die aus Unternehmenssicht nicht die erwartete Leistung bringen. „Wir freuen uns sehr, dass unsere erste Veranstaltung dieser Reihe so gut besucht war“, sagt Felix von Dobschütz, Geschäftsleiter der FOM in Nürnberg. „Es waren überwiegend Personalentscheider bei uns zu Gast. Einige von ihnen kannten die Problematik der Low Performance offenbar aus eigener Erfahrung – ein Thema, das vielen Verantwortlichen Kopfzerbrechen bereitet.“
Low Performance bzw. Minderleistung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft oder willentlich unterdurchschnittliche Leistungen erbringt. Die Referenten Prof. Dr. Rolf Otto Seeling, Arbeitsrechts-Experte der FOM, und Alexandra Willmar, Richterin am Nürnberger Arbeitsgericht, gaben Tipps, wie Unternehmen auf eine solche Situation reagieren können. Sind Personalgespräche und deutliche Warnungen wirkungslos, kommen Maßnahmen wie die Abmahnung und im schlimmsten Fall die Kündigung in Betracht. Den betroffenen Mitarbeiter auf eine neue Position zu setzen und ihm andere Aufgaben zu übertragen, ist nach Ansicht der Experten nur selten eine dauerhafte Lösung des Problems.
"In Gesprächen mit Unternehmensvertretern haben wir immer wieder festgestellt, dass Low Performance in vielen Betrieben ein relevantes Thema ist“, so von Dobschütz. „Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, es zum Anlass für unser erstes Arbeitsrechtliches Frühstück zu machen.“ Die nächste Veranstaltung in dieser Reihe ist für das kommende Semester geplant.
