DAGERTY - Dangerous Goods Research in Germany and Turkey
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. Matthias Klumpp

Gefördert durch:
Zeitraum:
01.04.2011-31.03.2012
Hintergrund:
Der Gefahrguttransport stellt für Menschen und Umwelt besondere Risiken dar. Um Risiken, wie beispielsweise Unfälle durch Explosionsstoffe, zu minimieren und um Menschen und Umwelt zu schützen, hat der Gesetzgeber (national und international) ein Regelwerk erlassen, womit das Transportieren derartiger Güter bis ins Detail reguliert wird. Der Transport von Gefahrgütern im deutschen sowie im europäischen Markt erfolgt mit den unterschiedlichen Verkehrsträgern Luft, Wasser, Schiene und Straße oder durch intermodale Verkehre:
a) Deutschland: 2008 wurden 171 Mio. Tonnen Gefahrgut auf den deutschen Straßen transportiert, dies sind 11 Mio. Tonnen mehr als in 2005.
b) Türkei: Im Jahre 2007 wurden 19 Mio. Tonnen Gefahrgut auf den Straßen der Türkei transportiert. Seit 2003 ist eine steigende Tendenz (jährlich ca. +1% bis +2%) zu verzeichnen.
Bei der zu transportierenden Menge gilt für jeden einzelnen Verkehrsträger eine Vorschrift passend zu den jeweiligen Rahmenbedingungen: Für die Luftfracht gilt die IATA-DGR (IATA-Dangerous Goods Regulation), für die Seeschifffahrt der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods-Code), für die Binnenschifffahrt das ADNR (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein), für die Eisenbahn die internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID) und den Straßengüterverkehr das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Darüber hinaus existieren noch weitere Vorschriften und weitere Verordnungen wie die Gefahrstoffverordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Abfallgesetz, Sprengstoffgesetz u.v.m. Insgesamt betrachtet existiert eine Fülle an Regelwerken, Gesetzen und Vorschriften, die sich die Mitarbeiter der Industrie-, Speditions- und Logistikunternehmen nur durch Fachspezialisierung auf Gefahrguttransporte aneignen können. Damit stellt sich eine für deutsche und auch türkische Transport- und Logistikunternehmen eine bedeutende Aufgabe: Die Implementierung der Qualifikations- und Bearbeitungsprozesse zur Einhaltung dieser Regelungsvorgaben.
Problemstellung:
Die Türkei trat am 22.02.2010 dem ADR-Übereinkommen bei, in Kraft trat dieses Übereinkommen am 22.03.2010. Im Amtsblatt vom 31.03.2007-26479, Verordnung über die Beförderung von gefährlichen Güter auf der Straße, wurden am 17.12.2010 vier Steps definiert, weil die Zuständigkeiten und Verantwortlichen bis dato nicht klar bestimmt worden sind.
Step 1:
Am 01.01.2011 trat der Geltungsbereich, die Grundlagen und die Begriffsbestimmung in Kraft
Step 2:
Vorgaben für die Bezettelung, Verpackung und Kennzeichnung finden erst ab dem 01.01.2012 ihre Gültigkeit
Step 3:
Der Geltungsbereich für Fahrzeuge ist ab dem 01.01.2013 gültig
Step 4:
Die weiteren Bestimmungen sind ab dem 01.01.2014 anzuwenden
Auf Grund der Anordnung des Gesetzgebers in der Türkei vom 17.06.2010 über die Festlegung der beruflichen Eignung und Ausbildung für Gefahrgutfahrer und der oben beschriebenen Problematik, streben die türkischen Behörden sowie Unternehmer an, Lehrgänge nach dem Vorbild der deutschen Verfahren zu implementieren.
Fragestellung:
Die Gefahrgutvorschriften aller Verkehrsträger fordern für die Abwicklung von Gefahrguttransporten Spezialisten und geschultes Personal. Denn Fahrer bedürfen einer spezifischen Fachausbildung, um Gefahrgut transportieren zu dürfen. In Deutschland ist diese vor der jeweiligen Industrie- und Handelskammer abzulegen. Des Weiteren existieren in Deutschland zahlreiche zertifizierte und von den Industrie- und Handelskammern anerkannte Lehrgangsträger, die kontinuierlich Seminare und Vorbereitungskurse anbieten. Die Fachausbildung für Fahrer ist in zwei Schulungsbereiche gegliedert:
1) Erstschulung: Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Kl.1 und Aufbaukurs Kl.7
2) Fortbildungsschulung
Darüber hinaus legt die Gefahrgutvorschrift fest, dass in jedem Unternehmen ein Gefahrgutbeauftragter zu bestimmen ist, wenn in dem Unternehmen mehr als 50 kg Gefahrgut im Jahr transportiert werden. Ein Gefahrgutbeauftragter muss ebenfalls eine Schulung absolvieren, die von der Industrie- und Handelskammer abgenommen wird. Diese ist in zwei Schulungssysteme strukturiert:
1) Grundschulung: Allgemeiner Teil und verkehrsträgerspezifische Inhalte
2) Schulung in einer oder mehreren Gefahrgutklassen
Geschulte Gefahrgutfachkräfte im kaufmännischen sowie gewerblichen Bereich, in Behörden (Polizei, Feuerwehr, THW) sowie Gefahrgutbeauftragte sind erforderlich, um:
- die sichere Abwicklung von Gefahrguttransporten auf europäischen Straßen zu gewährleisten,
- den europäischen Handel risikofrei und umweltschonend abzuwickeln,
- die internationale Zusammenarbeit effektiv zu gestalten,
- die Liberalisierung und Harmonisierung des grenzüberschreitenden Verkehrs innerhalb der EU verkehrssicher und wettbewerbsfähig zu organisieren,
- die ökologischen Gesichtspunkte und gesellschaftliche Verantwortung in Europa sicherzustellen,
- hohe Geldbußen bei Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften zu vermeiden,
- die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch im Rahmen von Euro-Contrôle Route zu unterstützen und zu forcieren.
Zielsetzung:
Um eine praxisorientierte Lösung zum Fachthema von Gefahrguttransporten in Europa zu finden, werden im Rahmen des Projektes DAGERTY im Institut für Logistik- & Dienstleistungsmanagement (ild) gemeinsam mit dem Department of Management Engineering der Istanbul Technical University kooperative Forschungs- und Ausbildungsstrukturen etabliert. Es sind Forschungs- und Entwicklungsteams aus dem Professoren- und Mitarbeiterkreis der beteiligten Institutionen gebildet worden, welche die bevorstehenden Entwicklungen im Gefahrgutsektor empirisch dokumentieren und bearbeiten. Durch projektbezogene Forschungsarbeiten sollen nachfolgend dafür notwendige gefahrgutspezifische Ausbildungsinhalte für Fahrer und Gefahrgutbeauftragten, Lehrgänge für Verlader, Feuerwehr und Polizei, Veranstaltungen sowie Seminare für Sachbearbeiter und Führungskräfte, die für die operative Gefahrgutabwicklung in Unternehmungen verantwortlich sind, aufbereitet, ausformuliert und bereitgestellt werden – dazu werden weitere Projektanträge im nationalen und europäischen Forschungskontext gestellt werden.
Darüber hinaus werden die erarbeiteten Bildungsinhalte in die bestehenden beruflichen Bildungskontexte integriert, u.a. durch Bereitstellung von Materialien für Berufsschulen und den innerbetrieblichen Unterricht in den Speditionsunternehmen.
Methodik:
Für die beschriebene Fragestellung werden die Forschungsmethoden Desk Research (Sekundärquellen, Statistikdaten), empirische Erhebung (Unternehmen in der Türkei) und Konzept- sowie Maßnahmenentwicklung eingesetzt.
Kooperationspartner:
Istanbul Technical University (ITU)
Vorträge:
Celebi, D./Klumpp, M. (2011): TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS IN TURKEY: AN ANALYSIS IN THE CONTEXT OF EU INTEGRATION, to be presented at the 16th International Symposium on Logistics (ISL2011) “Rebuilding Supply Chains for a Globalised World”, Berlin/Germany 10th-13th July 2011 (Manuskript und Präsentation).
Publikationen:
Celebi, D. / Klumpp, M.:
Transport of Dangerous Goods in Turkey: An Analysis in the context of EU Integration
