FAQ

Fragen zu Kosten und Finanzierung

» Warum erhebt die FOM Studiengebühren?

Als Privathochschule finanziert sich die FOM vorwiegend über Studiengebühren. Wir bemühen uns aber diese Gebühren so niedrig wie möglich zu halten – zum Beispiel dank eines effizienten Managements und schlanker Strukturen.

» Kann ich die Studiengebühren auch in kleineren Beträgen zahlen?

Sollten Ihr finanzieller Spielraum knapp sein oder Sie während Ihres Studiums an der FOM in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haben Sie – bei Vorlage entsprechender Nachweise und in individueller Absprache mit Ihrem Hochschulstudienzentrum – die Möglichkeit, die Studiengebühren in kleineren Beträgen zu zahlen.

» Ist es üblich, dass sich Unternehmen an den Kosten für das Studium neben dem Beruf beteiligen?

In vielen Fällen gibt der Arbeitgeber einen Zuschuss oder finanziert das komplette Studium – um seine Mitarbeiter auf Führungspositionen vorzubereiten oder kompetente Fachkräfte an das Unternehmen zu binden.

Sie suchen Argumente, um Ihren Arbeitgeber von einem Studium an der FOM zu überzeugen? Die Studienberatung hilft Ihnen gerne weiter.

» Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?

Eigenfinanzierung
Bei der Eigenfinanzierung tragen Sie die Studiengebühren selbst.

Steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von EUR 4.000,00 (EUR 6.000,00 ab 2012) abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet.

Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.

Bildungskredit
Der Bildungskredit der Sparkasse Essen wird unabhängig vom Einkommen und der Vermögenssituation der Eltern ausgezahlt. Bei einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren können sich Studierende monatliche Raten bis zu einem Gesamtbetrag von 25.000 Euro auszahlen lassen. Aufgrund des Regionalprinzips der Sparkassen richtet sich dieses Angebot nur an Studierende, die einen Bezug zu Essen haben. Doch auch Sparkassen an anderen Studienorten der FOM bieten den Bildungskredit an.

Bildungsprämie
Eine einmalige Unterstützung von bis zu 500 Euro bietet die „Bildungsprämie“. Sie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info.

Aufstiegsstipendium
Zielgruppe des Aufstiegsstipendiums sind qualifizierte Praktiker mit besonders erfolgreich absolvierter Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung, die ein berufsbegleitendes Erststudium absolvieren möchten. Nach einem erfolgreich durchlaufenen Auswahlverfahren ist eine Förderung von bis zu 1.700 Euro jährlich möglich.

Begabtenförderung
Die Stiftung Begabtenförderung fördert besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung. Beruflich Begabten sollen zusätzliche Perspektiven durch ein Studium eröffnet werden sowie die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung erhöht werden. Die Förderung bei berufsbegleitenden Studiengängen beträgt innerhalb eines Kalenderjahres 2.000 Euro.

Festo Bildungsfonds (berufsbegleitende Studiengänge)
Für eine Studienfinanzierung aus dem Festo Bildungsfonds können Sie sich bewerben, wenn Sie im technischen oder ingenieurwissenschaftlichen Bereich studieren. Der Bildungsfonds fördert Sie mit bis zu 2.000 Euro pro Monat über maximal 48 Monate für Lebenshaltungskosten und Studiengebühren.

Deutsche Bildung AG
Die Studienförderung der Deutschen Bildung ist eine Kombination aus finanzieller und inhaltlicher Unterstützung. Sie richtet sich unabhängig von der finanziellen Situation an motivierte Studierende aller Fachrichtungen. Die Studienförderung beträgt monatlich zwischen 100 bis 1.000 Euro.

KfW-Studienkredit
Die KfW Förderbank unterstützt die Studierenden des Studiengangs International Management (Schwerpunkt China): Über den KfW-Studienkredit erhalten sie monatlich zwischen 100 und 650 Euro für die Lebenshaltungskosten – und das bis zu 14 Semester lang. Voraussetzung: Die Studierenden sind zu Beginn der Finanzierung volljährig, aber nicht älter als 30 Jahre.

Reemtsma Begabtenförderungswerk
Das Reemtsma Begabtenförderungswerk vergibt Stipendien an begabte Studierende, deren Familien ihr Studium nicht oder nur sehr begrenzt unterstützen können. Sie erhalten eine monatliche Förderung von 155 Euro, bei abgeschlossener Berufsausbildung 130 Euro.

EKK-BildungsKredit
Die Evangelische Kreditgenossenschaft gewährt berufsbegleitend Studierenden Kredite in Höhe von 5.000 bis 35.000 Euro – bei einer Auszahlung von maximal 500 Euro pro Monat. Für die Rückzahlung gilt ein Festzinssatz für eine Dauer von max. 15 Jahren.

 

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