FAQ
Fragen zu den Voraussetzungen für ein Studium an der FOM
» Welche Voraussetzungen und Vorkenntnisse muss ich für ein Studium an der FOM mitbringen?
Das hängt davon ab, für welchen Studiengang Sie sich interessieren. Für einen Bachelor-Studiengang sind beispielsweise andere Voraussetzungen zu erfüllen als für einen Master-Studiengang. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter Studiengänge.
Sie sind sich unsicher, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für ein Studium an der FOM mitbringen? Die Zentrale Studienberatung hilft Ihnen gerne weiter und prüft auch individuell Ihre Möglichkeiten zur Zulassung. Sie erreichen unsere Berater unter 0800 1 95 95 95 (gebührenfrei).
» Kann ich ohne (Fach-)Abitur an der FOM studieren?
Sie können auch an der FOM studieren, wenn Sie keine (Fach-)Hochschulreife haben. Dazu müssen Sie
- einen Meistertitel im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes und der Handwerksverordnung bzw. an einer Fachschule des Landes Nordrhein-Westfalen erworben haben,
- eine berufliche Weiterbildung zum Fachwirt oder Betriebswirt absolviert haben,
- den Abschluss einer zweijährigen Fachschule in Wirtschaft/Verwaltung vorweisen können oder
- eine Einstufungsprüfung nach Paragraph 67 des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen bestanden haben.
» Welche bisher erbrachten Studienleistungen kann ich mir anrechnen lassen, wenn ich ein Studium an der FOM beginnen möchte?
Prüfungsleistungen, die Sie an anderen staatlichen Hochschulen erbracht haben, können Sie sich bei einem Wechsel an die FOM anrechnen lassen: Wir prüfen die entsprechenden Unterlagen (Leistungsscheine sowie kurze inhaltliche Angaben) und machen Ihnen einen Einstufungsvorschlag. Wenn Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind, kann Ihr Studium an der FOM beginnen.
Übrigens: Nach dem nordrhein-westfälischen Hochschulrecht können auch Prüfungsleistungen anerkannt werden, die Sie im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung – zum Beispiel zum Fachwirt oder Betriebswirt – erbracht haben.
