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FOM-Professor in den Vorstand der Westdeutschen Akademie für Kommunikation gewählt

14.07.2010 - Er kommentierte die Folgen des Zumwinkel-Urteils aus steuerrechtlicher Sicht und schrieb mit Blick auf schwarze Konten über den „wilden Westen in der Schweiz und Steinbrücks rechtsstaatliche Doppelmoral“. Jetzt wurde Prof. Dr. Joerg Andres, Dozent für Wirtschafts- und Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management, in den Vorstand der Westdeutschen Akademie für Kommunikation („WAK“) berufen. Der FOM-Experte für Wirtschafts- und Steuerrecht verfügt über ein umfangreiches Kommunikationsnetzwerk und wird strategische Entscheidungen der Akademie juristisch und steuerlich mit entwickeln und absichern.

 

Andres hatte vor seiner Professur an der FOM viele Jahre die Bereiche Recht, Steuern und Personal bei dem international agierenden Werbe- und Kommunikationskonzern BBDO in Düsseldorf geleitet. An der FOM lehrt er nun unter anderem die Module Steuerverfahrens- und Umsatzsteuerrecht, Erbrecht und Erbschaftsteuer bis hin zum Steuerstrafrecht. „In diesen Rechtsbereichen geht es schnell ans Eingemachte, weil sie in vielen Fällen miteinander verknüpft sind und nur fächerübergreifend gelöst werden können“, so der Experte. „Wer in einem Nachlass zusammen mit seinen Miterben beispielsweise neben einer Immobilie und dem üblichen Sparbuch auch noch ein Schwarzgeldkonto in der Schweiz vorfindet, müsste sich im Grunde selbst beim Finanzamt anzeigen. Um straffrei auszugehen, muss laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Betroffene unaufgefordert möglichst weitgehende Transparenz schaffen. Eine Selbstanzeige erst dann und nur insoweit zu erstatten, wie man selbst unmittelbar mit Entdeckung rechnet, führt in der Regel heute nicht mehr zur Straffreiheit – auch wenn die Steuerhinterziehung nach wie vor die einzige Straftat ist, bei der man sich in Deutschland nach Vollendung derselben durch Selbstanzeige noch vor Bestrafung schützen kann.“

 

Andres promovierte nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz, London (London School of Economics) und Valladolid über die Umsatzbesteuerung von Internet-Transaktionen. Seit 1993 arbeitete er als Rechtsanwalt und seit 1997 auch als Steuerberater bei überregionalen Kanzleien und Steuerberatungsgesellschaften mit den Schwerpunkten Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht. 2001 wechselte er als Chefjustiziar und Personalchef zu BBDO nach Düsseldorf. Im Jahr 2008 gründete er die Kanzlei DR. ANDRES, zudem ist er als Geschäftsführer der ADVOCATAX Steuerberatungsgesellschaft mbH in Düsseldorf tätig. Ehrenamtlich hat sich Andres mehrere Jahre lang als Vorstand und Beirat des Marketing Club Düsseldorf engagiert. Als Autor publiziert er regelmäßig zu aktuellen wirtschafts- und steuerrechtlichen Themen im Internet sowie im Verlag C. H. Beck.

 

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