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Wann Manager haften müssen
03.03.2010 - Der Top-Job kann teuer werden: Nachdem der Bundestag im letzten Jahr die gesetzlichen Regelungen zur Haftung von Managern verschärft hat, ist die Unsicherheit in den Führungsetagen groß. Ab wann müssen Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte mit ihrem Privatvermögen für Fehlentscheidungen gerade stehen? Welche Handlungen sind gar strafbar? Wie können sich Manager schützen?
Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Vortragsreihe „Mittelstandsforum Gesellschaftsrecht“, die vom Montag, 8. März, bis Freitag, 12 März, in Nürnberg an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management stattfindet. Prof. Dr. Rolf Otto Seeling, Professor der FOM am Hochschulstudienzentrum Nürnberg, Dr. Klaus Otto und Dr. Wolfgang Hahn – alle Partner der Kanzlei Fries Rechtsanwälte in Nürnberg – zeigen in ihren Vorträgen nicht nur Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken auf, sondern geben auch konkrete Tipps, um diese Risiken zu minimieren und zu beherrschen.
Das Programm im Überblick:
Montag, 8. März: Prof. Dr. Rolf Otto Seeling über „Verantwortung und Haftung des Geschäftsführers einer GmbH“.
Dienstag, 9. März: Dr. Klaus Otto über „Haftungsrisiken von beschränkt haftenden Gesellschaftern“.
Mittwoch, 10. März: Prof. Dr. Rolf Otto Seeling über „Verantwortung und Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer AG“.
Donnerstag, 11. März: Dr. Wolfgang Hahn über „Konsequenzen nicht angemessener Bewertung von Aktiengesellschaften bei Umstrukturierungen im Konzern“.
Freitag, 12. März: Prof. Dr. Rolf Otto Seeling über „Verantwortung und Haftung von leitenden Angestellten und Prokuristen“.
Die Vorträge finden jeweils von 18 bis 19.30 Uhr im FOM Hochschulstudienzentrum Nürnberg im City Park Center in der Zeltnerstraße 19 statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen zum Forschungsprojekt Mittelstandsforum Gesellschaftsrecht unter www.fom.de/mittelstandsforum_gesellschaftsrecht.html. Anmeldung unter 01801 810048 (bundesweit zum City-Tarif).
