NEUE GESETZESENTWICKLUNG - Selbstanzeigen garantieren keine Straffreiheit mehr
22.03.2011 – Bislang galt: Wer sich nach einer Steuerhinterziehung selbst anzeigt, kommt straffrei davon. Nun hat der Bundestag das entsprechende Gesetz verschärft. Wie die Novellierung des Textes zu Paragraph 371 AO aussieht und was das in der Praxis bedeutet, erläutert Prof. Dr. Joerg Andres, Steuerfachanwalt und FOM-Experte für Steuerrecht aus Düsseldorf. > mehr
