FOM Symposium in Leipzig: Vom richtigen Umgang mit Insolvenzfällen

Praktische Tipps für den Umgang mit insolventen Geschäftspartnern erhielten die über 50 Teilnehmer des FOM Leipzig Symposiums Ende Januar 2011: Auf dem Mediencampus Villa Ida gewährte der Rechtsanwalt Dr. Jens Wuttke zunächst grundlegende Einblicke in die Themen Insolvenzrecht und -verfahren. Anschließend präsentierte er eine Checkliste für Unternehmer. Sein Kollege Björn Frische, selbst Insolvenz- und Zwangsverwalter beim Amtsgericht Leipzig, berichtete aus der Praxis: Er stellte kuriose Fälle aus seinem Berufsalltag vor.

 

Vor wirtschaftlich bedeutenden Abschlüssen sollten Unternehmen immer prüfen, wie hoch das Insolvenzrisiko des Geschäftspartners ist, so Dr. Jens Wuttkes Ratschlag an die Symposiums-Teilnehmer. Dabei sollten sie vor allem folgende Punkte beachten:

 

- Auf den Bauch hören: Welchen allgemeinen Eindruck macht das Unternehmen?

- Fakten checken: Wie lange ist das Unternehmen bereits am Markt? Welche Referenzen hat es vorzuweisen? Und wie zuverlässig ist es?

- Sicherheiten einbauen: Nie einen Vertrag eingehen, mit dem man sich völlig ruinieren würde, wenn der Vertragspartner insolvenzbedingt nicht zahlt.

- Alternative Lieferanten parat haben: Dadurch lässt sich ein Stopp der eigenen Produktion bei einem insolvenzbedingten Wegfall eines Lieferanten vermeiden.

 

Doch was tun, wenn der Geschäftspartner trotz dieser Sicherheitsmaßnahmen Insolvenz anmeldet? Auch auf diese Frage hatte Dr. Jens Wuttke eine Antwort. Sein Tipp: Zunächst in Erfahrung bringen, in welchem Stadium sich die Insolvenz befindet. Anschließend die aktuellen Verträge und Ansprüche gegenüber dem insolventen Partner prüfen: Wurden vielleicht Sicherheiten vereinbart? Wie kann der Verlust des Geschäftspartners ausgeglichen werden? „Im Zweifel sollten Sie auf jeden Fall Rechtsrat einholen“, betonte Wuttke. „Dann sind Sie bestens gerüstet, um im Fall der Verfahrenseröffnung Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden und gegebenenfalls Ihre Rechte im Gläubigerausschuss geltend zu machen“, so der Rechtsanwalt.

 

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