Das AGG in der Praxis: „Es besteht Verbesserungsbedarf“
„Das AGG ist ein minderjähriges Gesetz – vier Jahre nach seiner Einführung gibt es noch einiges nachzubessern!“ Mit diesen Worten eröffnete Prof. Dr. Peter Zaumseil seinen Vortrag am FOM Hochschulstudienzentrum Berlin. Der Professor für Wirtschaftsrecht zog Ende Januar 2011 eine vorläufige Zwischenbilanz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, zeigte Vorteile, Grenzen und Verbesserungsmöglichkeiten auf.
Grundsätzlich ermögliche das AGG dem Einzelnen, sich individuell mit einer Klage gegen Benachteiligungen zu wehren. „Und die Situation als Antragsteller ist dabei denkbar einfach - dies ist äußerst selten im Rechtswesen“, hob der Fachanwalt für Arbeitsrecht hervor. Allerdings seien es selten Arbeitnehmer in bestehenden Arbeitsverhältnissen, die sich auf das AGG berufen würden. Sie hätten meist Angst vor versteckten Maßregelungen ihres Arbeitgebers. Stattdessen konzentriere sich der praktische Anwendungsbereich des AGG auf Stellenausschreibungen, so Prof. Dr. Peter Zaumseil. Der Grund: Das Gleichbehandlungsgesetz greife in diesem Bereich massiv in die Vertragsfreiheit von Unternehmen ein. Zwar ergäbe sich für den Kläger kein Anspruch auf Einstellung, jedoch auf Schadensersatz in Höhe von bis zu drei Brutto-Monatsgehältern.
Dies habe in der Praxis zwei negative Entwicklungen zur Folge: Zum einen kultiviere sich ein neuer Berufszweig – der des „AGG-Hoppers“. Hierbei handle es sich um Personen, die sich gezielt auf Stellenanzeigen bewerben, in denen eventuell gegen das AGG verstoßen wird. Ihr Ziel: nach der kalkulierten Absage auf Schadensersatz zu klagen. Zum anderen würden sich Unternehmen zunehmend auf die verbale Feinabstimmung ihrer Anzeigen statt auf aktiven Diskriminierungsschutz konzentrieren. „Unternehmen gehen nicht mit dem AGG um, sondern umgehen es“, diagnostizierte Prof. Dr. Peter Zaumseil. Sein Resümee: „Das AGG ist mit einem guten Zweck angetreten, jedoch ist Diskriminierung ein ethisches Problem. Dieses lässt sich nicht allein über rechtliche Bestimmungen lösen.“
