KURIOSE RECHTSFÄLLE - Streifzug durch 20 Jahre deutscher Judikatur
28.04.2010 - „Wer auff dem lande oder in der stadt eynen hund zu halten hat, der sey wol darauff bedacht, dass das thier keyn unru macht.“ Dieses Gerichtsurteil stammt nicht etwa aus dem Mittelalter, sondern aus dem Jahre 1989. „Deutsch als Gerichtssprache ist das, was der Richter als Deutsch ansieht“, begründete Prof. Dr. Jens Schmittmann. Mittelhochdeutsch verfasste Urteile in Reimform seien also durchaus erlaubt. Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht an der FOM unternahm am 22. April 2010 einen unterhaltsamen Streifzug durch die deutsche Judikatur. > mehr
