Haushaltsbegleitgesetz 2011: Prof. Dr. Schmittmann kritisiert Änderung der Insolvenzordnung

„Die Wiedereinführung des Fiskusvorrechts durch die Hintertür verhindert Unternehmenssanierungen und vernichtet Arbeitsplätze." Prof. Dr. Jens M. Schmittmann fand klare Worte. Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management kritisierte bei der Herbsttagung des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte Mitte November 2010 das Haushaltsbegleitgesetz 2011. „Mit der Einführung des § 55 Abs. 4 InsO, der das Finanzamt einseitig im Insolvenzeröffnungsverfahren bevorzugt, wird der späteren Insolvenzmasse massiv Liquidität entzogen, die dann zur Fortführung und Sanierung des Unternehmens fehlt", erklärte Schmittmann vor über 60 Richtern und Rechtspflegern in Köln.

 

Sein Vortrag stand unter dem Titel „Grundlagen und Umsatzsteuerprobleme im Insolvenzverfahren“. Die Quintessenz: Die Absicht des Gesetzgebers, die Staatsfinanzen aufzubessern, werde durch diese kurzsichtige Maßnahme nicht erreicht. Stattdessen seien die Kosten für die Volkswirtschaft durch Arbeitsplatzverluste und weitere Steuerausfälle weitaus größer als die erwarteten Mehreinnahmen. „Diese Neuregelung wirft uns zurück in die Zeit der Konkursordnung, die eine massive Privilegierung der öffentlichen Gläubiger vorsah", gab Schmittmann weiter zu bedenken. Die Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO mache aus Steuern, die im Eröffnungsverfahren anfallen, vorrangige Masseverbindlichkeiten, die nach den Verfahrenskosten, aber vor den normalen Gläubigern, befriedigt werden müssen.

 

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