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Prof. Dr. Jens M. Schmittmann sprach in Berlin von über 100 Interessierten über die "Limited in der Insolvenz"
15.04.2008 - Die britische Limited als günstige Alternative zur deutschen GmbH? Günstig vielleicht, aber die Sterblichkeit der britischen Unternehmensform sei besonders hoch, darauf verwies Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht der FOM. Der Grund: "Oftmals werden unterkapitalisierte Gesellschaften am Markt tätig und dadurch werden insbesondere Zwangsgläubiger - wie zum Beispiel Finanzverwaltung oder Sozialversicherungsträger - geschädigt. "Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen sei außerordentlich schwierig, da die deutschen Gerichte in aller Regel englisches Gesellschaftsrecht anwenden müßten." Über 100 Studierende und Interessenten besuchten im März die Vortragsveranstaltung zum Thema "Limited in der Insolvenz" der FOM Berlin.
Mit Limited oder Ltd. ist die so genannte Private Company Limited by Shares gemeint, die der GmbH ähnlich und wie diese eine Kapitalgesellschaft ist. Nachdem der Europäische Gerichtshof im Jahre 2003 entschieden habe, dass eine in England wirksam gegründete Limited in allen Mitgliedstaaten der Union ohne Diskriminierung tätig werden dürfe, so Prof. Schmittmann, sei die Zahl der Limiteds auch in Deutschland stark angestiegen. "Der deutsche Gesetzgeber will die GmbH als Rechtsform wieder attraktiver machen und hat daher das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbrauchen) auf den Weg gebracht, das nicht nur das Mindeststammkapital der GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabsetzt, sondern auch noch eine Unterform der GmbH, die 'Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)' schafft, die ganz ohne Stammkapital auskommen soll", so Prof. Schmittmann.
Der Referent betonte, dass er an der Sinnhaftigkeit dieses Ansatzes zweifele, da die Akzeptanz dieser neuen Rechtsform bei Lieferanten und Banken wohl ebenso gering sein werde wie heute schon bei der Limited.
