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Prof. Schmittmann forderte bei der DSRI-Herbstakademie
mehr Präzision bei steuerrechtlichen Änderungen
23.09.2008 - "Die Aktivierungspflicht für selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter, insbesondere Software, wird zu erheblichen Umwälzungen bei Unternehmen führen", erläuterte Jens M. Schmittmann, Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht an der FOM Fachhochschule für Oekonomie und Management, bei der Herbstakademie 2008 der DSRI Deutsche Stiftung für Recht und Informatik Mitte September auf der Essener Zeche Zollverein. Im Mittelpunkt seines Vortrags standen "Steuerrechtliche Aspekte im Informationstechnologierecht" und damit die Änderungen im Gewerbesteuerrecht sowie die geplanten Änderungen im Bilanzrecht.
"Viele ungeklärte Fragen, zum Beispiel die Bewertung von Software sowie die bilanzielle Behandlung von Internet-Domains, verhindern bei Unternehmen allerdings die gebotene Planungssicherheit", beklagte der Referent vor über 100 Zuhörern, der auch als Rechtsanwalt und Steuerberater tätig ist. Der Gesetzgeber müsse noch präzisieren, um die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland tatsächlich zu beschleunigen. Darüberhinaus stellte Schmittmann die aktuelle Rechtsprechung zur Abgrenzung der gewerblichen Einkünfte und der freiberuflichen Einkünfte im IT-Bereich vor und berichtete über mehrere anhängige Verfahren im Bereich der elektronischen Betriebsprüfung. Die Tagung wurde - wie auch in den Vorjahren - insbesondere von Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen und Wissenschaftlern besucht. Sie findet im nächsten Jahr in Oldenburg statt.
