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FOM fragte nach-Weitere Reformen des Gesundheitswesens sind notwendig

von Prof. Dr. Michael Göke und Dr. Holger Schmidt

Im Juli 2005 trat ein weiterer Schritt der Gesundheitsreform in Kraft, die im Jahre 2003 beschlossen wurde. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland wurden dazu verpflichtet, zum 1. Juli 2005 ihre Beiträge um 0,9 Prozentpunkte zu senken. Von der Senkung des Beitragssatzes profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Gleichzeitig wurde ein zusätzlicher Beitragssatz in gleicher Höhe eingeführt, der jedoch von den Arbeitnehmern allein getragen wird.

Für die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeutet

dies, dass sich ihr Beitrag summa summarum um 0,45 Prozentpunkte erhöht.

Die zusätzliche monatliche Belastung beträgt also bei € 1.000 Bruttoeinkommen für ein Mitglied der GKV € 4,50. Der zusätzliche Beitrag von 0,9 Prozentpunkten ist nicht wie ursprünglich geplant zur Finanzierung bestimmter Leistungen der GKV (z. B. Zahnersatz oder Krankengeld) vorgesehen. Stattdessen sollen durch die Netto-Verringerung des Arbeitgeberanteils bei den Krankenversicherungsbeiträgen die Lohnnebenkosten gesenkt werden.

Dies wiederum, so die Intention, sichere einerseits bestehende Arbeitsplätze und biete andererseits Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Eine Belebung des Arbeitsmarktes würde dann auch der Gesetzlichen Krankenversicherung nutzen, da ihre Einnahmen steigen. Vor diesem Hintergrund hat die FOM Fachhochschule für Oekonomie & Management im Rahmen ihrer regelmäßig stattfindenden Befragung „Die FOM fragt nach“ rund 1.200 studierende Berufstätige in den Studienzentren der FOM in ganz Deutschland nach ihren Meinungen zur Gesundheitsreform befragt. Dabei wurden neben allgemeinen Bewertungen des Gesundheitswesens und der Gesundheitspolitik auch Einschätzungen zu einzelnen Reformvorschlägen und Reformschritten abgefragt. Die wesentlichen Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt.

 

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