Veranstaltung

Arbeitsrechtliches Frühstück: Der Einsatz von Dritten im Unternehmen

Prof. Dr. Seeling beim vergangenen Arbeitsrechtlichen Frühstück an der FOM Hochschule Nürnberg
Prof. Dr. Seeling beim vergangenen Arbeitsrechtlichen Frühstück

10.07.2012 – Wie verhindern Unternehmen, Scheinselbständige einzusetzen? Liegt eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vor, und werden bei der Leiharbeit alle Vorgaben beachtet? Setzen Unternehmen nichtangestellte oder fremde Mitarbeiter ein, können schwerwiegende Probleme auftreten. Wie diese zu vermeiden sind, erfahren sie am 10. Juli 2012 beim 6. Arbeitsrechtlichen Frühstück an der FOM Hochschule Nürnberg.

Unter dem Titel „Der Einsatz von Dritten in Unternehmen“ erläutern Prof. Dr. Rolf Otto Seeling, Dozent an der FOM Hochschule, und Alexandra Willmar, Richterin am Arbeitsgericht, die Schwierigkeiten von Selbständigkeit, Werk- oder Dienstverträgen und Leiharbeit und geben hilfreiche Tipps, um Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Die Veranstaltung findet von 8:30-9:30 Uhr im FOM Hochschulstudienzentrum Nürnberg statt (City Park Center, Zeltnerstraße 19, Nürnberg). Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen nimmt Anica Hahn unter 0911 242629-01 oder anica.hahn@fom.de bis zum 6. Juli entgegen.

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*) An diesem Veranstaltungsort finden lediglich Vorlesungen und Prüfungen statt