Veranstaltung
5. Arbeitsrechtliches Frühstück: Compliance & Whistleblowing
14.02.2012 – Denunzianten oder wichtige Hinweisgeber? In Deutschland haben Whistleblower nach wie vor ein ambivalentes Image. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einer Altenpflegerin Recht gegeben, die Missstände bei ihrem Arbeitgeber aufgedeckt hatte und in der Folge fristlos entlassen wurde. Grund genug, das Thema beim 5. Arbeitsrechtlichen Frühstück der FOM Nürnberg am 14. Februar 2012 genauer zu beleuchten.
Den Einstieg liefert Professor Dr. Rolf Otto Seeling: Der Rechtsanwalt erklärt die Begriffe Compliance und Whistleblowing. Zudem setzt er sich mit der Frage auseinander, ob es aus arbeitsrechtlicher Sicht sinnvoll oder gar geboten ist, eine Organisationsstruktur für Compliance und/oder Whistleblowing zu schaffen. Anschließend berichtet Alexandra Willmar aus der Praxis: Die Richterin am Arbeitsgericht Nürnberg stellt einzelne Fälle vor, die sich mit der Thematik befassen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Das Arbeitsrechtliche Frühstück zum Thema Compliance & Whistleblowing findet von 8:30 bis 9:30 Uhr im FOM Hochschulstudienzentrum Nürnberg (City Park Center, Zeltnerstr. 19) statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen nimmt Anica Hahn unter 0911 24 26 29-01 oder anica.hahn@fom.de entgegen.
